BBI: Hellriegel informierte in Zeuthen über Anträge und mögliche Klagen

Zeuthen. „Der Planfeststellungsbeschluss von 2004 und der Planergänzungsbeschluss von 2009 sind rechtswidrig und anfechtbar“, sagte gestern Rechtsanwalt Mathias Hellriegel, der drei Bürger in Sachen BBI und Flugrouten vertritt, auf einer Informationsveranstaltung in der Zeuthener Mehrzweckhalle, zu welcher der Verein Bürger leben in Zeuthen (BliZ) eingeladen hatte. Der Verein informierte über den Stand der Dinge im Zusammenhang mit den Flugrouten, die die Deutsche Flugsicherung (DFS) im September vorgelegt hatte und damit Proteste der umliegenden Gemeinden ausgelöst hatte. Die DFS hatte 1998 das Planfeststellungsverfahren begleitet und eine Grobkonzeption der Flugrouten erstellt. Demnach sollten die Jets geradeaus in der Verlängerung der Pisten des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) künftig starten und landen. Die Prognose solcher Flugrouten im Planfeststellungverfahren sei Grundlage für die geografische Verteilung des Lärms und für die Schutz- und Entschädigungsgebiete, ebenso für die gesamte Abwägung der betroffenen Belange und damit auch die Rechtfertigung der gesamten Planung. Rund 30 Gutachten seien auf der Grundlage der geraden  Flugrouten erstellt worden. „Die Flugrouten selbst sind kein Bestandteil der eigentlichen Planfeststellung. Diese werden in einem gesonderten Verfahren nachträglich festgelegt“, erklärte Hellriegel.

Die DFS habe 1998 das Infrastrukturministerium darauf aufmerksam gemacht, dass in den Planungen ein unabhängiger Parallelbetrieb für beide Start- und Landebahnen nicht berücksichtigt worden sei. Dazu müssten die Flugrouten so verändert werden, dass sie um mindestens 15 Grad voneinander abweichen. Das Ministerium wiederum informierte den Flughafen, die Planungen zu korrigieren. Dazu aber hätte die Flughafengesellschaft neue Gutachten erstellen müssen. Damit seien Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren unausweichlich gewesen. Die Flughafenplaner seien dann nach dem Motto Augen zu und durch verfahren. Sie schrieben an die DFS, ihre Stellungnahme anzupassen, worauf die Flugsicherung in einem weiteren Brief geantwortet habe, man könne das Abknicken der Flugrouten um 15 Grad auch in einem nachgelagerten Verfahren berücksichtigen. „Nach Akteneinsicht steht glasklar fest, dass die Flugroutenprognose mit den geraden Abflugrouten bei unabhängigem Parallelbetrieb fehlerhaft war. Dies war den Planern bekannt“, sagte Hellriegel.

Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei nach § 153 der Verwaltungsgerichtsordnung und § 580 der Zivilprozessordnung möglich. „Wir haben einen Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses beim Infrastrukturministerium eingereicht“, sagte der Jurist, der die Belange von drei Antragstellern aus Zeuthen, einer aus Lichtenrade-Süd und einer weiteren Antragstellerin aus Lichtenrade-Süd vertritt. „Bis März sollte das Ministerium darüber entscheiden und dazu Stellung beziehen.“ Falls der Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben werde, wolle man einen zweiten Antrag stellen, an den alten Geradeaus-Routen festzuhalten. Der Flughafenbetreiber habe keinen Vertrauensschutz durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, weil im Verfahren um den Planfeststellungsbeschluss der Flughafen von den falschen Unterlagen wusste. Aus diesem Grund könne auch die Genehmigung des Planfeststellungsbeschlusses aufgehoben werden.

Wie sehr sich die Kommunen an die im Planfeststellungsbeschluss veröffentlichten vorläufigen Flugrouten gehalten haben, machte Hellriegel am Beispiel der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow fest: Ursprünglich sollten die Starts Richtung Westen genau über die Bahnlinie erfolgen. Offensichtlich habe man das so geplant, weil die Anrainer ohnehin durch den Bahnlärm belastet seien. Die Gemeinde habe auf Grund der Planungen im Norden Baugebiete ausgewiesen, deren Bewohner nun durch die neuen Flugrouten plötzlich zu den Betroffenen gehörten. Dennoch lehne er die Unterscheidung zwischen Alt- und Neubetroffene ab, denn beide hätten auf Grundlage der Flughafenplanungen ihre Lebensplanungen ausgerichtet.

Es sei nicht die Entscheidung der betroffenen Kommunen gewesen, den BBI in Schönefeld zu bauen. Sondern es sei eine politische Entscheidung gewesen, in Stadtrandnähe zu planen. Daher fordere er mit den Klägern ein, besondere Rücksicht auf die Bevölkerung zu nehmen. „Das muss zu einer Zurückstellung der wirtschaftlichen Interessen führen“, sagte Hellriegel und forderte den Verzicht auf den unabhängigen Parellebetrieb auf beiden Pisten.

Kommentare sind geschlossen.