Eichwalder unterstützen Resolution gegen Altanschließergebühr – VDGN sammelt Geld für Musterverfahren

Peter Ohm, Verband Deutscher Grundstücksnutzer und Kreistagsabgeordnete Sabine Peter informierten über rechtliche Möglichkeiten des Widerspruchs gegen Gebührenbescheide des MAWV. (Foto: Jörg Levermann)
Peter Ohm, Verband Deutscher Grundstücksnutzer und Kreistagsabgeordnete Sabine Peter informierten über rechtliche Möglichkeiten des Widerspruchs gegen Gebührenbescheide des MAWV. (Foto: Jörg Levermann)

Eichwalde, 18.4.2011. „Die Gemeindevertretung und Bürgermeister Speer stehen voll hinter dem Anliegen der von Altanschließerbeiträgen betroffenen Bürger“ sagte Kreistagsabgeordnete Sabine Peter vergangenen Donnerstag. Sie empfinde die seit Januar erhobenen Altanschließerbeiträge als ungerecht. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hatte zu einer Informations- und Protestveranstaltung zu den so genannten Altanschließerbeiträgen in die neue Eichwalder Radeland-Halle in der Stubenrauchstraße 17/18 eingeladen.

Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) hatte Anfang des Jahres an Haus- und Grundstückseigentümer in Eichwalde und weiteren Nachbargemeinden, die vor dem 3. Oktober 1990 an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen wurden, Beitragsrechnungen gesendet und damit Proteste in der Region ausgelöst. MAWV-Chef Wolf-Peter Albrecht habe der Kommunal- und Kreistagspolitikerin bestätigt, dass mit den Beiträgen der Wasserrechnungen auch Zinsen und Abschreibungen gezahlt werden. Nun müssten aus ihrer Sicht die so genannten Altenschließer erneut und zu unrecht zahlen.

Auch Neuanschließer zahlen für Investitionen in Wasserinfrastruktur

Den Einwand, das auch jene Haus- und Grundstückseigentümer, die nach der Wiedervereinigung angeschlossen wurden, ebenso die laufenden Investitionen, Zinsen und Abschreibungen zahlten wollte die Kommunalpolitikerin Sabine Peter, die in der Fraktion Siedler und Hauseigentümer /Linke in der Eichwalder Gemeindevertretung sitzt, nicht gelten lassen.

„Erst aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes Brandenburg-Berlin vom Dezember 2007 wurde der Gesetzgeber in Brandenburg tätig und hatte quasi per Gesetz die Verjährungsfrist geändert“, erklärte dazu Peter Ohm, Vorsitzender des VDGN. Dabei stellte er Klägern vor dem Europäischen Gerichtshof gute Chancen in Aussicht den Prozess um die Altanschließerbeiträge zu gewinnen. Der MAWV argumentiere mit einem wirtschaftlichen Vorteil, denn die Anschließer durch einen steigendem Grundstückswert mit dem Anschluss an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz bekämen. Allerdings bezweifelte er, ob die Grundstückswerte tatsächlich dadurch gestiegen seien. Er riet den Betroffenen, die Beitragsbescheide genau zu prüfen. Die Zweckverbände richteten sich bei der Rechnungslegung auf die Angaben aus den Grundbüchern der Kommunen. Diese könnten unter Umständen auf aktuellem Stand sein, insbesondere dann, wenn sich die Eigentumsverhältnisse geändert hätten. Ebenso sei die in der Rechnung angegebene Größe des Grundstücks zu prüfen und ob es überhaupt bebaubar sei.

Verfassungsrechtliche Fragen sind unklar

Es sei rechtlich zu klären, ob die Satzung überhaupt rechtens sei und ob die Kalkulation des Beitrags korrekt sei. Ebenso seien verfassungsrechtliche Fragen zu klären, erläuterte der VDGN-Vorsitzende. Denn aus seiner Sicht sei es gar nicht klar, warum die kleinere Gruppe der Grundstücksbesitzer allein an den Kosten für das Abwasser- und Wassernetz beteiligt würden, denn die Mieter seien nicht Betroffen. Die Kosten dürften derzeit nicht den Mietern als Nebenkosten in Rechnung gestellt werden.

In der Regel liege der Zeitraum für einen formlosen Widerspruch bei drei Monaten. Der MAWV habe aber eine besondere Regelung getroffen und nur eine vierwöchige Frist für die Klage nach Ablehnung des Widerspruchs eingeräumt eingeräumt.

Anwesende bei der Informations- und Protestveranstaltung des VDGN votierten für den „Ludwigsfelder Appell“. (Foto: Jörg Levermann)
Anwesende bei der Informations- und Protestveranstaltung des VDGN votierten für den „Ludwigsfelder Protestresolution“. (Foto: Jörg Levermann)

Viele können sich einen Rechtsstreit gar nicht leisten

Wer gegen den Ablehnungsbescheid des MAWV klagen wolle, müsse mit hohen Gerichtskosten rechnen. Diese richteten sich nach der Höhe der Beitragsrechnung. Beispielsweise betrügen diese bei einem Streitwert von 1.000 Euro rund 700 Euro für zwei Anwälte, also den eigenen Anwalt und jenen des Beklagten, also des MAWV. Viele Beitragszahler könnten sich das nicht leisten. Dabei beinhaltet dies nur die Honorare für die einfache Verteidigung. Würden sich Anwälte beispielsweise im Detail mit der Kalkulation des MAWV befassen, so werde es deutlich teurer. Verfassungsrechtliche Fragen könnten ohnehin erst in der zweiten und dritten Instanz gerichtlich geklärt werden. Daher habe der MAWV einen Solidaritätsfonds geschaffen, in den alle Klagewilligen, 50 Euro einzahlen können. Der VDGN werde sich dann geeignete Kläger heraussuchen und ein Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Cottbus anstreben. „Inzwischen haben sich mehr als 600 Interessenten gefunden, die sich einer Prozessgemeinschaft anschließen wollen, erklärte Ohm. Mit dem Solidarfond wolle der Verband mindesten 10.000 Euro zusammen bekommen. Wenn in der zweiten oder dritten Instanz vor dem Landes- beziehungsweise Bundesverfassungsgericht geklagt werde, werde der VDGN die Kosten des Verfahrens tragen. Diese Kosten würden ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen bestritten.

Eichwalder Stimmten für Ludwigsfelder Protestresolution

Am Ende der Veranstaltung ließ Ohm über den Ludwigsfelder Protestresolution abstimmen. Mit großer Mehrheit beschlossen die Anwesenden, diesen zu unterstützen. In der Resolution fordert der VDGN unter anderem:

  • das verjährte Forderungen weiterhin verjährt bleiben
  • Verbesserungen, Erweiterungen und Erneuerungen des Wasser- und Abwassernetzes nicht über Beiträge, sondern über Gebühren finanziert werden
  • die Landesregierung die Verantwortung – also auch die Finanzierung – für überdimensionierte und unnötige Investitionen nach der Wende übernimmt
  • die betroffenen Bürger ein einklagbares Informations- und Mitspracherecht zu Investitionsentscheidungen erhalten
  • ein Verbot der Überschreitung des Kostendeckungsgrundsatzes bis hin zu einer strafrechtlichen Verfolgung
  • eine klare gesetzliche Definition der Haus- und Gründstücksanschlüsse sowie eine Trennung zwischen Haus- und Grundstücksanschlüssen und den übrigen Anlagenteilen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Weitere Informationen:

  • Ludwigsfelder Protestresolution VDGN als PDF (VDGN-Website)
  • Informationen des MAWV zu Altanschließerbeiträgen (1.11.2010)

 

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