Bürgerinitiative und Bürgermeisterin Beate Burgschweiger informierten über Thema Flugrouten

Zeuthen (pm). Rund 500 Zeuthener waren  am vergangenen Freitag der Einladung  der Bürgermeisterin Beate Burgschweiger und der Bürgerinitiative Zeuthen gegen Fluglärm gefolgt und nahmen an der Informationsveranstaltung  in der Sporthalle der Paul-Dessau-Gesamtschule teil.

Fast genau ein Jahr zuvor hatte die Bürgerinitiative ihre Arbeit aufgenommen. Zur Erinnerung:  Am 6. September 2010 waren die neuen Flugroutenvorschläge der Deutschen Flugsicherung durchgesickert, durch die Zeuthen über Nacht von einer nicht betroffenen Gemeinde zu einer der am stärksten von Fluglärm betroffenen Gemeinden im Umfeld des BER werden sollte.

Seitdem bestehe eine enge Zusammenarbeit zwischen der Bürgermeisterin und der Bürgerinitiative, schreibt die Bürgerinitiative in einer Pressemitteilung. Im Rückblick auf die Arbeit des vergangenen  Jahres zeige sich: „Zeuthen ist eine Hochburg im Kampf gegen den Fluglärm. Das gilt sowohl für die Aktivität von Bürgermeisterin Burgschweiger in der Fluglärmkommission und im Kreis ihrer Kollegen aus den umliegenden Orten, als auch für die Arbeit der Bürgerinitiative.“  Alle Redner betonten,  es sei wichtig, die starke Präsenz der Zeuthener auf Demonstrationen und in den Medien aufrechtzuerhalten. Denn ohne öffentlichen Druck  sei  in puncto Flughafen nichts zu erreichen.

Durch ihre gemeinsamen Bemühungen habe man erreicht, dass die Verantwortlichen bereit sind, etwas für ihren Ort zu tun. Der aktuelle Stand zum Thema Flugrouten bei Starts von der Südbahn nach Osten sei folgender:  Staatssekretär Scheurle, der dem Bundesverkehrsministerium angehört und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Flugsicherung (DFS) ist, habe verbindlich zugesagt, dass das so genannte. Münchner Modell geprüft werde. Auch die Fluglärmkommission und der Flughafen befürworteten dies. Dabei dürften die Flugzeuge dank einer Ausnahmeregelung geradeaus starten, wie es in den Flughafenplänen ursprünglich seit 1998 vorgesehen war. Der Vertrauensschutz bliebe, zumindest weitgehend, gewahrt. Dirk Schulz betonte, dass derzeit niemand eine verbindliche Aussage dazu treffen könne, wie weit genau die Flugzeuge dabei den geraden Kurs halten werden. Aufgrund von Unterlagen, die dem Bürgerverein Leben in Zeuthen (BLiZ)  aus der Sicherheitsbewertung am Münchner Flughafen zur Verfügung stehen, könnten wieder Routen möglich werden, wie sie zwölf Jahre lang veröffentlicht wurden. Wegen des langen Prüfverfahrens und knapper Ressourcen bei der DFS werde das Münchner Modell bei Eröffnung des Flughafens jedoch noch nicht  zum Tragen kommen.

Auch bei der Südkurve habe sich eine Verbesserung ergeben:  Viele Flugzeuge können vorzeitig von der Startbahn abheben und mit reduzierter Geschwindigkeit noch über der A 113 nach Süden abschwenken. Für die größten, schwersten Flugzeuge gelte dies jedoch nicht. Sie müssten vorerst den um 15 Grad abgeknickten Kurs über Zeuthen nehmen.

Jede Diskussion über die Abkehr von einem uneingeschränkten gleichzeitigen Betrieb beider Startbahnen sei von den Verantwortlichen abgelehnt worden, obwohl man auf diese Weise die seit zwölf Jahren versprochenen Routen mühelos beibehalten könnte. Der Grund hierfür: Dies würde Kapazitätseinbußen mit sich bringen. „Wir akzeptieren aber noch lange nicht“ so Schulz, „dass nicht auch der Flughafen  Einbußen hinnehmen muss. Deshalb kommen wir um eine juristische Prüfung dieser Frage nicht herum.“

Darauf ziele eine Klage ab, in der die Bürgerinitiative die Kläger aus Zeuthen unterstützt. Die Klage wurde mittlerweile  vom Bundesverwaltungsgericht angenommen. Laut Klageschrift bestehe der fundamentale Fehler innerhalb des Planfeststellungsbeschlusses darin, dass ein unabhängiger Parallelbetrieb beider Bahnen genehmigt worden sei, der gesamten Planung und Abwägung zugleich aber eine Flugroutengrobplanung zugrunde gelegt worden sei – nämlich die geraden Routen. Mit der sei ein solcher Betrieb überhaupt nicht möglich. Dieser gravierende Planungsfehler sei kein Versehen gewesen, sondern die Planung seien wissentlich falsch erstellt worden. Belegt werde dies durch die im Verlaufe des letzten Jahres aufgetauchten internen Schriftstücke der Planungsbehörde. Es ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, dass das eigentliche Ziel der Klage, die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses, erreicht werde. Besser stünden die Chancen aber bei dem Hilfsantrag der Klage: Wenn dem Flughafen der unabhängige Parallelbetrieb untersagt werde, kann es grundsätzlich bei den alten Flugrouten bleiben. Als Möglichkeit gelte in diesem Fall  insbesondere ein Verfahren, wie es in London Heathrow zum Einsatz komme. Hier sei immer eine Bahn allein dem Start, die andere der Landung zugeordnet, wobei die Funktion der Bahnen regelmäßig wechselt. (jl)