Ob Schulzendorf, Eichwalde und Zeuthen überflogen wird, liegt im Ermessen der Piloten

Von links: Rainer Schwarz, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH, Nikolaus Herrmann, Chef des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, Kathrin Schneider, Vorsitzende der Fluglärmkommission.
Von links: Rainer Schwarz, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH, Nikolaus Herrmann, Chef des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, Kathrin Schneider, Vorsitzende der Fluglärmkommission.

Schönefeld. Heute Nachmittag bestätigte Nikolaus Herrmann, Chef des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF), gegenüber der Presse, dass die um 15 Grad abgeknickte Route, die über den Zeuthener Winkel führt, bei Starts Richtung Osten auf der südlichen Startbahn keineswegs nur großen Jets vorbehalten ist. Die Alternative, der Schwenk nach Süden, die so genannte Hoffmann-Kurve, sollte vor allem Schulzendorf, Zeuthen und Eichwalde vom Fluglärm entlasten. Er könne dies nicht in der Rechtsverordnung festschreiben. Wie letztendlich geflogen werde, könne nur im Rahmen des Betriebsregimes geregelt werden, so Herrmann in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Fluglärmkommission. Bislang wurde in den Veröffentlichungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) die Zahl der Flugzeuge, die den Zeuthener Winkel bei Ostwind überfliegen könnten mit etwa elf Maschinen pro Tag angegeben.

In der Festlegung von Flugverfahren für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER), die das BAF vergangenen Donnerstag vorstellte, ist auf Seite 64 nachzulesen:

Das nördliche Verfahren beinhaltet einen kürzeren Flugweg, ist fliegerisch weniger anspruchsvoll und muss allen Luftfahrzeugen zur Verfügung stehen. Dies schließt die Rechtfertigung des Verfahrens jedoch nicht aus. Mit der Festsetzung des Verfahrens eröffnet es den Luftfahrzeugführern und Luftverkehrsgesellschaften ein lärmärmeres Fliegen. Die Lärmminderungswirkung dieses Verfahrens steht und fällt mit dem Flugverhalten der Luftverkehrsteilnehmer.

Es ist also zu befürchten, dass es einzig im Ermessensspielraum der Piloten liegt, ob sie den einfacher zu steuernden Kurs über den Zeuthener Winkel wählen, oder ob sie im Steigflug nach Süden schwenken um Schulzendorf, Eichwalde und Zeuthen von massivem Fluglärm zu verschonen. Beide Varianten steuern bei Flugzielen im Osten den gleichen Navigationspunkt an. Der Kurs über den Zeuthener Winkel ist kürzer.

Messstellen erfassen Lärm im Umfeld des Hauptstadtflughafens

Keine neuen Überraschungen habe es gegeben, erklärte heute Kathrin Schneider, Vorsitzende der Fluglärmkommission nach der Sitzung des Gremiums gegenüber der Presse. Die vom Bundesaufsichtsamt vergangene Woche vorgestellte Entscheidung zu den Flugrouten am künftigen Hauptstadtflughafen BBI sei von den Mitgliedern der Kommission ganz unterschiedliche aufgenommen worden. Nun müsse konkretisiert werden, wie sich die Flugverfahren auswirken werden. Man wolle ein Validierungskonzept für neuen Flugrouten erarbeiten und ein Netzwerk von verschiedenen Messstellen aufbauen. In einem Jahr wolle man die Flugrouten erneut prüfen. Sehr lange sei über das so genannte Münchener Verfahren, dem Geradeauasflug von beiden Startbahnen Richtung Osten, diskutiert worden. Ergebnisse zu dem Gutachten zu diesem Verfahren, das die Betreibergesellschaft Flughafen Berlin-Brandenburg (FBB) finanziert, seien erst zum Ende des Jahres zu erwarten, so Schneider. Derzeit gibt es acht Messtellen im Umfeld des neuen Hauptstadtflughafens, darunter vier, die den Fluglärm startender und landender Maschinen auf der Südbahn erfassen. Fünf weitere Messstellen kommen noch hinzu. Zusätzlich werde mit mobilen Stationen gemessen.

Freiwillige Optimierungen gibt es nur ohne Einschränkung in der maximalen Zahl genehmigter Flugbewegungen

„Wir sind froh, dass wir nun Rechtssicherheit haben“, sagte Rainer Schwarz, Sprecher der FBB Geschäftsführung. Diskussion fokussiere sich nun stark darauf, wie das Betriebsregime weiterhin optimiert werden könne. Zu den im Planfeststellungsbeschluss genehmigten 360.000 Flugbewegungen gibt es auch eine Bedienungspflicht. Das heißt, was an freiwilligen Optimierungen macht, könne nur innerhalb dieses Rahmens erfolgen. Ebenso wolle man prüfen, das Verfahren wie in Tegel machbar sei, erst ab einer Höhe von 8.000 Fuß (ca. 2440 Meter) an Wochenenden und an Feiertagen die Flugrouten frei zu gegeben (Anmerkung: Ab dieser Höhe könnten die Piloten ihren Kurs frei wählen).

Mit Blick auf den passiver Schallschutz erklärte Schwarz, von den 15.000 Anträge seien zwischen 12 und 13.000 bearbeitet. Die restliche Anträge sollen in Kürze bearbeitet werden. Alle die rechtzeitig vor in Betriebnahme Anträge gestellt haben, würden ihre Vereinbarung der Kostenerstattung erhalten, versicherte Schwarz. Man wolle nun auf einzelne Anwohner zugehen, die noch keine Anträge gestellt hätten.

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