Bürgerinitiative Zeuthen gegen Fluglärm bezeichnet Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als harten Schlag

Rechtsstaatlichkeit und Vertrauensschutz sehen viele vom Fluglärm Betroffene in Gefahr. (Foto: Jörg Levermann)
Rechtsstaatlichkeit und Vertrauensschutz sehen viele vom Fluglärm Betroffene in Gefahr. (Foto: Jörg Levermann)

Zeuthen (pm). Als einen harten Schlag bezeichneten die Kläger aus Zeuthen und der Bürgerverein Leben in Zeuthen BLiZ, die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Wiedereinsetzung des Verfahrens gegen den Planfeststellungsbeschluss von 2004. Der Verein hatte die Kläger unterstützt. In den beiden Verfahren wurden die Zeuthener von Rechtsanwalt Mathias Hellriegel  und Philipp Heinz vertreten.

Das Gericht habe die klare Aussage zu Protokoll genommen,  dass sowohl die Planfeststellungsbehörde im brandenburgischen Infrastrukturministerium, als auch die Flughafengesellschaft und die Deutsche Flugsicherung über die abgewinkelten Flugrouten seit 1998 Bescheid wussten, heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative. Den gewünschten unabhängigen Parallelbetrieb können sie aus Sicherheitsgründen nur mit um mindestens 15 Grad voneinander abgewinkelten Flugrouten verwirklichen. In ihrer gesamten Planung haben sie dennoch die geraden Routen beibehalten.

Auswirkungen auf die Entscheidung der Richter habe diese nunmehr aktenkundige Erkenntnis  allerdings nicht gehabt. Denn dem Planerhalt werde angesichts der weitreichenden Konsequenzen ein sehr hoher Stellenwert beigemessen. Dass ein derart massiver, wissentlich begangener Fehler in der Flughafenplanung rechtlich folgenlos bleiben könne, liege an der gegenwärtigen Rechtslage, welche die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, als „rechtsstaatliches Ärgernis“ bezeichnet habe. Denn die Genehmigung des Flughafens und die Festlegung der Flugrouten sind rechtlich gesehen zwei Paar Stiefel.

Der nunmehr aktenkundige, wissentlich begangene Flugroutenfehler, der immense Auswirkungen für zigtausende Menschen im Flughafenumfeld hat und der zwölf Jahre lang nicht korrigiert worden sei, ziehe auf diese Weise keinerlei rechtliche Konsequenzen nach sich. Trotz der Verärgerung über den Stand der Dinge und der Ungerechtigkeit, die weiterhin bestehen bleibe, könne die Bürgerinitiative der Lage aber auch etwas Positives abgewinnen: Was die Wahrnehmung der Flugroutentäuschung in der Öffentlichkeit angeht, hat die Gerichtsverhandlung einen Durchbruch bewirkt. Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Verantwortlichen für den Flughafen den Betroffenen ihr Wissen über die wahren Flugrouten sehenden Auges vorenthalten haben. Nicht zuletzt die veränderte öffentliche Wahrnehmung ermutigt die Initiative und den Verein Bürger leben in Zeuthen, weiter  zu kämpfen und den Rechtsweg voll auszuschöpfen. (jl)

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