Brandenburger Piraten unterstützen Volksbegehren für Nachtflugverbot

Region (pm). Für das Volksbegehren zur Durchsetzung eines Nachtflugverbotes am neuen Hauptstadtflughafen BER ist jetzt Halbzeit. Seit dem 4. Juni 2012 haben etwa 27.000 Bürger das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt. Bis zum 3. Dezember 2012 müssen landesweit 80.000 Unterschriften zusammenkommen, damit der Landtag das Thema nochmals aufgreift. Lehnt er die Forderung des Begehrens dann ab, käme es zum Volksentscheid. „Die Piratenpartei Brandenburg unterstützt das aktuelle Volksbegehren zur Erweiterung des Nachtflugverbotes am künftigen Großflughafen. Wir rufen alle Brandenburger dazu auf, in den offiziellen Eintragungslisten für dieses Anliegen zu unterschreiben“, erklärte Michael Hensel, erster Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg am Montag in einer Pressemitteilung.

Bei Volksbegehren handele es sich um bedeutende Instrumente der direkten Demokratie. Sie ermöglichten es, Bürgerinnen und Bürgern politischer und gesellschaftlicher Themen in die Parlamente einzubringen, sagte Veit Göritz, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Brandenburg. Die Piratenpartei Brandenburg wolle mehr Mitbestimmung für die Bürger und setzte sich daher auch für eine Stärkung der direkten Demokratie ein. „Unter anderem fordern wir, dass zukünftig 60.000 Unterschriften für das Zustandekommen eines erfolgreichen Volksbegehrens ausreichen“, so Göritz weiter. Außerdem solle der so genannte Amtseintrag entfallen und die Unterschriftensammlung auch auf offener Straße ermöglicht werden.

Die Piraten Brandenburg reagieren damit auf die Tatsache, dass es im Land Brandenburg – aufgrund der existierenden restriktiven Regelungen – noch nie zu einem erfolgreichen Volksbegehren kam. Alle sieben bisher angestrengten Volksbegehren scheiterten an den zu hohen Hürden. Die Piratenpartei Brandenburg ermuntert dennoch alle Bürger – die sich mit den Zielen des Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot am Flughafen BER identifizieren – dazu, von ihren direktdemokratischen Rechten Gebrauch zu machen. Das Volksbegehren kann noch bis zum 3. Dezember 2012 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. (jl)

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