Bundesverwaltungsgericht hebt Urteil zur Wannseeroute auf

Leipzig/Region (pm) Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute der Revision des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stattgegeben. Das teilte das oberste Verwaltungsgericht am Donnerstag mit. Die Sache sei zur erneuten Verhandlung an das OVG zurückverwiesen worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Obersten Verwaltungsgerichts. Gegenstand der Entscheidung war ein Abflugverfahren vom künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg BER, welches in einer Entfernung von etwa drei Kilometern am Forschungsreaktor BER II der Helmholtz-Gemeinschaft in Berlin-Wannsee vorbei führt. Das OVG hatte das Flugverfahren im Januar 2013 für rechtswidrig erklärt. Dagegen richtete sich die Revision des BAF.

Das BVerwG hat in seiner mündlichen Begründung klargestellt, das das OVG die Risiken eines Flugzeugabsturzes in der Nähe des Reaktors selbst hätte aufklären müssen. Demgegenüber hatte das OVG seine Entscheidung auf eine mangelnde Aufklärung des Risikos durch das BAF gestützt. Der Direktor des BAF, Nikolaus Herrmann, erklärte dazu nach der Verkündung des Urteils: „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Wir haben jetzt Klarheit darüber gewonnen, welche Belange künftig zusätzlich zum Lärmschutz bei der Festsetzung von Flugverfahren zu berücksichtigen sind.“

In der neuen Verhandlung vor dem OVG Berlin-Brandenburg muss aufgeklärt werden, ob überhaupt relevante Risiken für den Reaktor bestehen, die zu einer Aufhebung des Flugverfahrens führen.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Sie ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstellt und hat ihren Sitz in Langen (Hessen). Grundlage der Aufsichtsfunktion sind Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky). (jl)

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