Erfolgte die Belehrung des Beschuldigten über seine Rechte zu spät?

Cottbus/ Eichwalde. Am Montag bestätigten Polizisten im Prozess um die ermordete Alyssa (14), die Aussagen bisher gehörter Zeugen. Zwei Einsatzfahrzeuge der Polizeidirektion Königs Wusterhausen wurden am 18. November 2013 zu unterschiedlichen Einsätzen gerufen – zu den S-Bahngleisen wegen einer suizidgefährdeten Person und zu einer Messerattacke auf ein Mädchen in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs.

Am Montag wurden am Landgericht Cottbus Polizisten zum Mord an der 14-jährigen Alyssa aus Eichwalde befragt. (Foto: Jörg Levermann)
Am Montag wurden am Landgericht Cottbus Polizisten zum Mord an der 14-jährigen Alyssa aus Eichwalde befragt. (Foto: Jörg Levermann)

Jene Polizisten, die zu den S-Bahngleisen gerufen wurden, erklärten dem Gericht, dass der Angeklagte über Schnerzen an den Knien und Herzschmerzen klagte, als sie ihn an den Gleisen ansprachen. Die Blutspuren an Händen und Kleidung seien ihnen aufgefallen. Zu diesem Zeitpunkt sei ihnen aber noch nicht klar gewesen, dass die beiden Einsätze in ummittelbarem Zusammenhang stehen könnten. Denn bereits am Morgen sei eine Person wegen Selbstmordabsichten zur Fahndung ausgeschrieben worden. Erst im Laufe des Funkverkehrs zwischen den Polizisten beider Einsatzfahrzeuge und der Funkzentrale sei ihnen klar geworden, das beide Einsätze in einem Zusammenhang stünden. Sie hakten nach und sprachen den Angeklagten auf das Blut an den Händen an. Dieser habe erzählt, dass er seine Freundin treffen wollte und sie erstochen aufgefunden habe. Als die Polizisten den Angeklagten Maurice M. am Tatort zum Hergang befragten behauptete dieser, nichts damit zu tun zu haben. Er habe von einem Streit berichtet, habe sich mit dem Opfer versöhnen wollen und das Mädchen tot aufgefunden. Zu dem Messer habe der Beschuldigte am Tatort keine Aussage machen wollen.

Die Pflichtverteidigung fragten den Polizisten Sascha F., ob und wann genau er den Beschuldigten über seine Rechte aufgeklärt hatte. Erst am Tatort sei der Beschuldigte über seine Rechte aufgeklärt worden. Der Polizist im Zeugenstand konnte sich aber nicht mehr daran erinnern, wann er ihn auch darüber aufgeklärt hatte, dass er als Tatverdächtiger auch das Recht hat, Aussagen zu widerrufen, die er zuvor gemacht hatte. Die Pflichtverteidiger beantragten daher, die Aussage dieses Zeugen nicht zu verwerten. Das Gericht ließ jedoch die Zeugenaussage nach kurzer Beratung zu.

Auch die Polizisten, die zum Tatort gerufen wurden, schilderten dem Gericht ihre Beobachtungen. Einer der beiden Polizeihauptmeister erklärte, dass das Mädchen leblos am Boden lag mit einem Messer im Bauch und zahlreichen Schnittwunden im Gesicht.

Für Alyssas Mutter, die bisher jeden Prozesstag aufmerksam verfolgte, waren die nachfolgenden die Beschreibungen des Zeugens unerträglich. Weinend verließ sie den Gerichtssaal, als die Prozessbeteiligten die Fotos betrachteten, die der Polizist am Tatort angefertigt hatte.

Während der Richter beschrieb, was auf den Fotos zu sehen ist, zeigte der Angeklagte keinerlei Regung. Nach vorn gebeugt mit tief hängenden Schultern blickte er teilnahmslos auf seinen fast leeren Aktenordner.

Bereits am Freitag wird die Verhandlung vor der Jugenstrafkammer des Landgerichts Cottbus fortgesetzt. Dann sollen Beamte der Mordkommission gehört werden.

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