
Eichwalde/Cottbus. Mehrere Kläger aus Eichwalde haben erfolgreich gegen die Beitragsbescheide des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) geklagt. Die Beitragssatzung des Verbandes ist nicht rechtsgültig. Das geht aus einem Urteil (VG 6 K 285/11) des Verwaltungsgerichts Cottbus hervor. Die Satzung entspreche ohne gültige Regelung zum Beitragsmaßstab nicht mehr den Mindestanforderungen des Kommunalabgabengesetzes, heißt es in dem Urteil. Das Gericht bemängelte den Maßstab, wonach die Geschossflächen von bebauten Grundstücken gewichtet werden. Die Klägerin argumentierte, dass das erste Vollgeschoss gegenüber den weiteren Vollgeschossen zu stark gewichtet werde. Dadurch seien Grundstücke mit mehrgeschossiger Bebauung privilegiert. Dabei hatte die Klägerin weitere Argumente angeführt, die aus ihrer Sicht den Beitragsbescheid anfechtbar machten. Allerdings spielten diese Argumente bei der Urteilsfindung keine Rolle. Etwa 80 Prozent der Rechnungsempfänger haben...












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