
Region (pm) Gegen Nachtflugregelung am künftigen Flughafen BER in Schönefeld hat eine Klagegemeinschaft aus 13 Bürgerinitiativen unter Führung des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB) Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte am 13. Oktober 2011 in seinem Urteil die Regelung, die den Nachtflug am künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld lediglich in den tiefen Nachtstunden zwischen 0 und 5 Uhr untersagt, bestätigt. Finanziert wurde die Verfassungsklage durch alle in der Klagemeinschaft beteiligten Bürgerinitiativen. Die Beschwerde wird von 34 betroffenen Berliner und Brandenburger Bürgern geführt. Sie richtet sich gegen die Verletzung des Anspruchs der Kläger auf ausreichendes rechtliches Gehör, da das Bundeverwaltungsgericht wesentliche Sachvorträge der Kläger nicht berücksichtigt hatte. Insbesondere hatte das Gericht die von den Klägern angemeldeten Bedenken und Gutachtenvorträge gegen die sachliche Richtigkeit der Prognosen...








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