Kommentar: In BBI-Planfeststellung wurde kein Luftfahrtdrehkreuz beantragt

Rainer Schwaz, Geschäftsführer der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, erklärte laut Tagesspiegel vom 6.12.2010 kürzlich im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses, dass der Bau des neuen Terminals in Schönefeld für ein Drehkreuz ausgelegt worden sei. Weiter heißt es in dem Artikel: „Air Berlin sei derzeit erfolgreich dabei, ein solches Drehkreuz in Berlin aufzubauen, was zu weiteren Interkontinental-Verbindungen führen könne.“

Wolf Carius, Mitglied der Fluglärmkommission für die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF):

Zu der Frage, was für ein Flughafen in Schönefeld beantragt wurde, kann man in einer Stellungnahme zum Anhörungsbericht nachlesen. Zur Drehkreuzfunktion heißt es auf Seite 224 ff im Abschnitt 4. Keine Luftdrehkreuzfunktion (Seite 225 oben):

„Die Träger des Vorhabens gehen nicht davon aus, dass sich er Flughafen Schönefeld zu einem internationalen Luftdrehkreuz entwickelt. Dies ist in der Verkehrsprognose ausführlich untersucht und überzeugend dargelegt worden.“

Wenn der Geschäftsführer der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, Rainer Schwarz, jetzt erklärt, der Bau des neuen Terminals in Schönefeld sei für eine Drehkreuzfunktion ausgelegt worden, dann hat das Bauamt des Landkreises Dahme-Spreewald bei seinem Schwarz-Bau offensichtlich geschlafen und nichts überprüft. Ebenso verhält es sich mit einem Rechtsanspruch auf parallele gleichzeitige Starts. Hier hat die Planfeststellungsbehörde äußerst fahrlässig gehandelt: Statt dem Hinweis des Anhörungsberichtes nachzugehen (Seite 231), wo es heißt:

„Die Übereinstimmung der Planung mit den technischen Regelwerken der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) und der nationalen Richtlinien sollten überprüft werden, …“

hat die Planfeststellungsbehörde die Plausibilität der Flugrouten und eines unabhängigen Parallelbetriebs mit den Aussagen eines Flugsicherheitsgutachtens begründet (Seite 440 des Planfeststellungsbeschlusses). Dieses Gutachten M21 ist jedoch ein Gefälligkeitsgutachten, das bei der Berechnung eines Level of Safety weder wissenschaftlichen Ansprüchen noch technischen Regeln entspricht. Es wäre Pflichtaufgabe der Planfeststellungsbehörde, von Amts wegen die diesbezüglichen Aussagen im Abschnitt 7.1.2.1.2 Parallelbetrieb des Planfeststellungsbeschlusses zu widerrufen, da die Behörde durch ein Falschgutachten getäuscht wurde.

Oder waren diese Täuschungen politische Absicht? Dann sollten die verantwortlichen Politiker, die diese Täuschung noch immer verteidigen, bei der nächsten Wahl ihre verdiente Quittung bekommen.

Wenn das Terminalgebäude für eine Drehkreuzfunktion ausgelegt wurde, dann hat sich das Bauamt des Landkreises Dahme-Spreewald offensichtlich täuschen lassen und einen Funktionsbau genehmigt, der für diese Funktion im Planfeststellungsverfahren nicht beantragt wurde und damit auch nicht zur Genehmigung anstand. Die normale Reaktion einer Baubehörde in einem solchen Fall wäre die Verfügung eines Baustopps von Amts wegen. Aber warum reagiert die Kreisbaubehörde Dahme-Spreewald hierauf nicht?

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