Gemeindevertreter stimmten für Musterverfahren in Sachen Altanschließer-Beiträge

Eichwalde. Gestern gaben die Eichwalder Gemeindevertreter dem Bürgermeister per Beschluss die Weisung, in der Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) am kommenden Dienstag (15.3.2011) sich dafür einzusetzen, dass der Verband Musterklagen zulässt. Für den Fall, dass das Oberverwaltungsgericht Cottbus mehrere Klagen gegen die umstrittenen Beitragsbescheide des MAWV zu einem Musterverfahren zusammenfasse, käme dieses nur zustande, wenn der Beklagte, also der MAWV, dem zustimme, erklärte der stellvertretende Bürgermeister Michael Launicke. Er vertrat gestern Bürgermeister Speer.

„Uns rennt die Zeit davon,“ mahnte Martin Kalkhoff von der Fraktion Linke/SuH und fügte hinzu: „Hier wird etwas auf dem Rücken der Bürger ausgetragen, was so nicht sein muss.“ Der Verband habe mehrere Optionen gehabt, wie mit den Beitragsrechnungen für so genannte Altanschließer umgegangen werden könne. Alt- und Neuanschließer gleichermaßen zu belasten war die letzte Option. Man soll es bürgerfreundlich, friedensstiftend machen, beispielsweise Beiträge nicht nur stunden, sondern auch in Raten ohne Verzinsung stellen. Er schätze es bestehe die große Chance, dass das Oberverwaltungsgericht die Bescheide kassieren werde. Der MAWV solle seine eigene Rechtsposition überdenken.

Für die von MAWV-Beitragsrechnungen betroffene Christiane Zellmer und ihre Mutter ist der gestrige Beschluss kaum von Bedeutung. Denn für sie läuft die Frist in den nächsten Tagen ab. Sie hatte Widerspruch gegen die Beitragsrechnung erhoben. Dieser wurde vom MAWV abgelehnt. Nun bleibt ihr nur noch der Weg der Klage, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird. Sie erklärte, sie werde die Klage einreichen und habe sich beim Verwaltungsgericht Cottbus über die zu erwartenden Kosten des Verfahrens informiert. Bei einem Streitwert bis 900 Euro betrage die Gerichtsgebühr 135 Euro. Für den Fall, dass sie den Prozess verliere, kämen dann noch die Anwaltskosten der Gegenseite in Höhe von mindestens 650 Euro hinzu.

Der Behauptung von Günter Briese von der Bürgerinitiative Stubenrauchstraße, Bürger und Gemeinden würden in den Beitragsrechnungen des MAWV mit 90 Cent, der Flughafen Schönefeld hingegen nur mit 13 Cent pro Quadratmeter belastet, widersprach MAWV-Chef Wolf-Peter Albrecht auf Nachfrage der Eichwalder Nachrichten: „An den Flughafen Schönefeld konnte noch gar kein Bescheid gesendet werden. Wir haben noch gar nicht alle Flächen des Flughafens ermitteln und quantifizieren können.“ Dies sei nur auf der Grundlage aktueller und genauer Katasterdaten möglich und schwierig, da sich die Flächen des neuen Flughafens mit jenen des alten überlappen würden.

Nach wie vor sind die kürzlich an Eichwalder Bürgerinnen und Bürger versendeten Beitragsrechnungen des MAWV umstritten. Sie werden von vielen Betroffenen als ungerecht empfunden. Eigentümer, deren Grundstücke vor 1990 an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz angeschlossen wurden, werden nun zur Kasse gebeten. Je nach Größe des Grundstücks und Anzahl der Geschosse ihrer Häuser können die Beitragsrechnungen 1.000 Euro und mehr betragen.

Der Landtag des Landes Brandenburg hatte im Kommunalabgabengesetz den rechtlichen Rahmen geschaffen, um Alt- und Neuanschließer gleich zu stellen. Denn bezahlt werden nur jene Kosten, die nach dem 3. Oktober 1990 in das Wassernetz und in Kläranlagen investiert wurden. Wer seinen Wasser- und Abwasseranschluss nach der Wiedervereinigung bekam, hatte mit den Anschlussbeiträgen diese Investitionen mit getragen. Der MAWV hatte seit seiner Gründung mehr als 80 Millionen Euro in die Sanierung seiner Wasserwerke investiert. Mit rund 250 Millionen Euro finanzierte er die Erneuerung und Neubau von Abwasserkanälen, Pumpstationen und Zwischenspeicher, heißt es auf der Website des MAWV.

Mieter hätten nicht zu befürchten, dass sie mit den jährlichen Abrechnungen der Nebenkosten diese Beiträge anteilig zu zahlen hätten. Das erklärte der Vertrauensanwalt des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VGN) Volker Hennig. Lediglich Pächter von Grundstücken könnten dazu heran gezogen werden, die Hälfte der Gebührenrechnung zu tragen.

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