Mehr Geld im Familienbudget: Gemeinde will Gebühren für Kinderbetreuung senken

Eichwalde. Eltern können sich bald über sinkende Beiträge für Krippe, Kita oder Hort freuen. Am Dienstag steht im Hauptausschuss unter anderem der Vorschlag der Verwaltung zur Debatte, die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in den Einrichtungen der Gemeinde Eichwalde zu senken. Im März gab der Kultur- und Sozialausschuss die Empfehlung, zuzustimmen. Demnach müssen künftig Eltern, die über ein monatliches Nettoeinkommen von mehr als 5.000 Euro verfügen, den Höchstsatz zahlen. Die Kappungsgrenze liegt bisher bei 6.000 Euro.

Haus der kleinen Strolche, KiTa der Gemeinde Eichwalde. (Foto: Jörg Levermann)
Haus der kleinen Strolche, KiTa der Gemeinde Eichwalde. (Foto: Jörg Levermann)

Familien mit geringem Einkommen bis 1.000 Euro können auch weiterhin beitragsfrei ihre Sprösslinge in den kommunalen Einrichtungen betreuen lassen. Auch für die Betreuung weiterer Kinder ändert sich nichts. Sie zahlen für den zweiten kindergeldberechtigten Nachwuchs jeweils 75 Prozent, für das dritte Kind 50 Prozent.

Doch wie viel sparen Eltern tatsächlich, sollte der Vorschlag der Verwaltung auch im Hauptausschuss am Dienstag und in der Gemeindevertretung am 5. Mai 2015 ohne Änderung Zustimmung finden? Familien mit besonders hohem Einkommen profitieren stärker von der Gebührensenkung als Familien der unteren und mittleren Einkommensgruppen. Hier einige Beispiele:

Betreuung unter Dreijährige in der Krippe:

  • Bisher zahlen Eltern mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.000 für die achtstündige Betreuung ihres zweijährigen Kindes in der Krippe 79 Euro. Künftig könnten es 72 Euro monatlich sein. Im Jahr spart diese Familie also 84 Euro.
  • Eltern mit einem Nettoeinkommen von 5.000 Euro zahlen derzeit für die gleiche Betreuungsleistung monatlich 197,50 Euro, nach der neuen Kita-Gebührensatzung könnten es 180 Euro sein. Sie haben also im Jahr 210 Euro mehr im Familienbudget.
  • Eltern mit einem Einkommen von 5.200 Euro sparen bei der Betreuung ihres Kindes in der Krippe (8 Stunden) 304,80 Euro im Jahr.

Betreuung in der Kita:

  • Eltern mit einem Nettoeinkommen von 2.000 Euro monatlich zahlen zur Zeit 63 Euro für die achtstündige Betreuung ihres Sprösslings in der Kita. Künftig könnten es 58 Euro im Monat sein. Im Jahr sparen sie 60 Euro.
  • Gutverdiener mit 5.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen zahlen für die gleiche Betreuungsdauer ihres Sprösslings in der Kita derzeit 157,50 Euro, künftig nur noch 145 Euro, sparen also 90 Euro im Jahr.
  • Wer über ein monatliches Nettoeinkommen von 5.200 Euro verfügt, spart künftig 225,60 Euro im Jahr, wenn er sein Kind acht Stunden in der Kita betreuen lässt.

Betreuung im Hort:

  • Dreiköpfige Familien mit Schulkind und einem monatlichem Nettoeinkommen von 2.000 Euro zahlen zur Zeit für die vierstündige Hortbetreuung 40 Euro im Monat. Nach den neuen Tarifen würden sie 36 Euro zahlen, sparen also im Jahr 48 Euro im Jahr.
  • Familien mit 5.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen zahlen hingegen jetzt 100 Euro. Nach der neuen Gebührensatzung könnten es zehn Euro weniger sein. Damit würden sie 120 Euro im Jahr weniger für die Betreuung ihres Schulkindes im Hort bezahlen.

Laut Auskunft der Gemeindeverwaltung zahlen derzeit 17 Familien den Höchstsatz, und es gibt 13 Familien, die ein Einkommen von mehr als 5.000 und weniger als 6.000 Euro haben. Demnach müssten künftig 30 Familien den Höchstsatz zahlen. Wie viel Familien in den unterschiedlichen Einkommensgruppen bei den Elternbeiträgen zur Betreuung ihres Nachwuchses sparen können, zeigt ein PDF-Dokument.

Die Senkung der Gebühren ist notwendig, weil der Landkreis Dahme-Spreewald die Zuschüsse zu den Personalkosten erhöht hat, die er an die Gemeinde Eichwalde zahlt. Diese Zuschüsse werden vom Kreis jedes Jahr neu kalkuliert. Daneben ergibt sich eine Reduzierung der Betreuungskosten durch die höhere Anzahl von Kita-Plätzen im Jahr 2014. Mit dem Neubau der Krippe Zwergenstübchen im Haus der Kleinen Strolche stehen nunmehr 40 weitere Plätze zur für die unter Dreijährigen zur Verfügung. Bezogen auf den einzelnen Betreuungsplatz in der Krippe fallen die Kosten niedriger aus. Als Grundlage der Kalkulation hat die Verwaltung die Betriebskosten des Zwergenstübchens nur schätzen können.

Die Gesamtkosten der kommunalen Einrichtungen zur Betreuung von Kindern werden jeweils zur Hälfte von den Eltern und von der Gemeinde getragen. Dabei dürfen jedoch nur die tatsächlich angefallenen Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden, also keine Überschüsse erwirtschaftet werden.