Bürgermeister Mücke zieht gegen Betreiber von schulzendorfer.de vor Gericht

Schulzendorf. Der Schulzendorfer Bürgermeister Markus Mücke reichte kürzlich beim Amtsgericht Königs Wusterhausen Klage gegen Michael Wolff, Betreiber des Lokal-Blogs schulzendorfer.de ein. Stein des Anstoßes sind Kommentare von Lesern zu einem Artikel über die Kosten von Grundstückszufahrten beim Straßenausbau in Schulzendorf. Veröffentlicht wurde der Beitrag am 4. Oktober 2011 und löste sogleich viele Kommentare der Leser aus.

Ende Oktober bekam Journalist Wolff einen Brief eines Rechtsanwalts, der die Gemeinde Schulzendorf und die Sachgebietsleiterin für Tiefbau, vertritt. Darin beanstandete er vier Kommentare und forderte Wolff auf, diese bis zum 1. November 2011, 15 Uhr, zu löschen. Der Anwalt begründete das unter anderem damit, dass die Persönlichkeitsrechte einer Gemeindemitarbeiterin verletzt worden seien, wenn sie namentlich genannt werde. Darüber hinaus werde in den betroffenen Kommentaren die Unwahrheit behauptet. „Die in den vorgezeichneten Beiträgen aufgestellten und verbreiteten Behauptungen, meine Mandantin habe sich als sie dann auf dem Bauamt arbeitete, sich für dieses Büro als Planer ausgesprochen und sie sei bei der Heyder Consulting GmbH Amtsleiterin der Kaffeestube gewesen, entsprechen nicht den Tatsachen. Zudem sind diese Behauptungen in einem Ton verfasst, der erheblich geeignet ist, meine Mandantin verächtlich zu machen.“, heißt es in dem Brief des Anwalts.

Online-Journalist Wolff löschte lediglich die verletzenden Äußerungen der Kommentatorin, nicht aber die Kommentare an sich. „Ich sehe das ganz gelassen. Die Behauptungen entsprechen schließlich den Tatsachen,“ sagte Michael Wolff. Dabei bestätigte Mückes Amtsvorgänger, Herbert Burmeister während einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats, dass die Sachgebietsleiterin tatsächlich eine berufliche Vergangenheit im Zusammenhang mit der Hyder Consulting GmbH hat. In einem Bericht über eine Sitzung der Gemeindevertretung zitiert Michael Wolff den Ex-Bürgermeister Herbert Burmeister:

„Er verwahrte sich dagegen, dass die Vergabe des Planungsauftrages an die Hyder Consulting GmbH unrechtmäßig erfolgt sei. Es sei kein Geld geflossen versicherte er. Auch die Tatsache, dass die Mitarbeiterin des Schulzendorfer Bauamtes Angelika Schultz in der Vergangenheit bei der Voigt Ingenieure GmbH tätig war, die später von Hyder übernommen wurde, rechtfertigen derartige Vorwürfe nicht.“

Zu dieser Äußerung steht Burmeister noch heute.

Zwar mag die Sachgebietsleiterin nicht bei Hyder gearbeitet haben, eine berufliche Gemeinsamkeit mit Hyder Consulting hat sie dennoch. Der Geschäftsführer von Hyder Consulting, Markus Voigt, war vormals Chef der Voigt Ingenieure GmbH, bei der die Verwaltungsmitarbeiterin zuvor arbeitete. Die kommentierenden Leser leiteten daraus ab, dass die Vergabe des Bauprojektes von rund 16 Kilometern Straße in Schulzendorf nicht korrekt gelaufen sein könnte. Das ist eine vorschnelle Verurteilung. Denn aus der Tatsache, dass man bei einem Unternehmen gearbeitet hat, welches später bei einer Ausschreibung den Zuschlag erhält, lässt sich nicht zwangsläufig Korruption ableiten, zumal die Mitarbeiterin die Entscheidung, welches Unternehmen den Auftrag bekommt, nicht zu fällen hatte.

„Klagegrund ist die Behauptung, dass die Mitarbeiterin das Planungsbüro empfohlen habe, was nicht der Wahrheit entspricht. Es gab von ihr keine Empfehlung für das Unternehmen“, sagte Bürgermeister Markus Mücke. Das Ausschreibungsverfahren sei korrekt verlaufen. Man habe die Angebote nach bestimmten Kriterien bewertet. Das Ergebnis sei dem Hauptausschuss vorgelegt und von ihm beschlossen worden, so Mücke.

„Unsere Mitarbeiterin hat zur Unterstützung der Amtsleiterin und des Bürgermeisters an einer öffentlichen Sitzung teilgenommen. Das macht sie deshalb noch nicht zur Person des öffentlichen Lebens“, sagte Mücke. Sein Versuch, das Problem in Frieden zu lösen, sei fehlgeschlagen, er habe Wolff darum gebeten die Kommentare mit den falschen Behauptungen zu löschen. Am 15. März 2012, 9 Uhr, findet im Saal 204 des Amtsgerichts Königs Wusterhausen die erste Verhandlung in der Sache statt.

 

 

 

 

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