Gemeindevertreter beschlossen neue Gebührensatzung für Kita und Hort

Eichwalde. Vergangene Woche  Dienstag (19.6.2012) beschlossen die Gemeindevertreter eine neue Gebührensatzung für die Betreuung von Kindern im Hort und in Kindertagesstätten. Kürzlich kam es zu Protesten von Eltern, die ihre Kinder im Hort der Grundschule betreuen lassen, da sie nach der im Februar beschlossenen Gebührentabelle deutlich mehr bezahlen mussten als in den Jahren zuvor. Einige Familien hätten bis zum Vierfachen für ihre Sprösslinge  zahlen müssen, behaupteten einige Eltern. Am 12. April 2012 stimmten die Gemeindeparlamentarier in einer einberufenen Sondersitzung kurzerhand dem Antrag der SPD-Fraktion zu, die neue Gebührensatzung aufzuheben und eine neue zu beschließen.

Diagramm der Gebühren für die Betreuung im Hort für das 1. und 2. Kind. (Grafik: Jörg Levermann)
Diagramm der Gebühren für die Betreuung im Hort für das 1. und 2. Kind. (Grafik: Jörg Levermann)

Nach der jetzt beschlossenen Gebührenordnung müssen beispielsweise Eltern mit einem Netto-Einkommen von 2.000 Euro für die vierstündige Betreuung im Hort 38 Euro für das erste und 28,50 Euro für das zweite Kind bezahlen. Familien mit einem Netto-Einkommen von 3.000 bezahlen 57 Euro für das erste Kind und 47,25 für das zweite Kind. Für die Berechnung der Gebühren im Hort wird ein einkommensabhängiger prozentualer Hebesatz zugrunde gelegt:

  • 2 Stunden: 1,70 %
  • 3 Stunden: 1,80 %
  • 4 Stunden: 1,90 %
  • 5 Stunden: 2,10 %

Familien mit einem Einkommen von weniger als 1.000,01 Euro sind von den Kita- und Hortgebühren befreit.

Laut Kita-Gesetz müssen die Kommunen eine Betreuungsdauer von mindestens vier Stunden gewährleisten. Neben den Betriebskosten für das Gebäude und Arbeitsmaterialien, Spielzeug und dergleichen ergeben sich daraus die Kosten für jeden einzelnen Hortplatz. Jeweils die Hälfte der Kosten werden von der Gemeinde und von den Eltern finanziert.

So viel kostet die Betreuung in Krippe und Kita

Wer sein Kind in der Krippe acht Stunden lang betreuen lässt und über ein Nettoeinkommen von 2.000 Euro verfügt, bezahlt 78 Euro für das erste Kind und 58 Euro für das zweite.

Bei gleichem Einkommen zahlen Eltern für die gleiche Betreuungsdauer im Kindergarten 57 Euro fürs erste und 42,75 für das zweite Kind.

Für das dritte Kind wurden für die Betreuung in Krippe, Kita und Hort 50 Prozent der Gebühr für das erste Kind zugrunde gelegt.

Für die Berechnung der Gebühren in der Krippe wurden folgende Prozentsätze für das erste Kind festgelegt:

  • bis zu 6 Stunden: 3,65%
  • bis zu 8 Stunden: 3,90%
  • länger als 8 Stunden: 4,15%

Die Gebührensätze für die Betreuung im Kindergarten berechnet sich ebenfalls abhängig nach dem Nettoeinkommen der Eltern wie folgt:

  • bis zu 6 Stunden: 2,70%
  • bis zu 8 Stunden: 2,85%
  • länger als 8 Stunden: 2,95%
Für beschlussreif hielten Sven Moch und Britta Arnold (beide WIE) die neue Gebührensatzung für Krippe, Kita und Hort. (Foto: Jörg Levermann)
Für beschlussreif hielten Sven Moch und Britta Arnold (beide WIE) die neue Gebührensatzung für Krippe, Kita und Hort. (Foto: Jörg Levermann)

Bei der Kalkulation hat die Verwaltung bislang die Zuschüsse, die sie vom Land für das laufende Jahr erwartet mit einbezogen. Das hat sich nun geändert. Berechnungsgrundlage sind nun die Kosten aus dem Vorjahr. Anteilig werden nun auch die Ferienzeiten mit berücksichtigt, da die Betreuung im Hort und in der Kita während der Ferienzeit möglich ist. Bislang wurden dafür gesonderte Gebühren verlangt. Bei den Verhandlungen über die neue Gebührensatzung habe die Gemeinde die Elternsprecher mit ins Boot geholt, erklärte Bürgermeister Bernd Speer.

Kritik gab es bei den Beratungen der neuen Gebührensatzung dennoch. „Die Differenzierung der Gebühren nach Stundenaufwand in zwei, vier und fünf Stunden ist mir zu gering“, sagte Bärbel Schmidt (SPD). Mehr als 150 Eltern hätten Verträge mit einer Betreuungsdauer von weniger als vier Stunden abgeschossen. Das müsse sich auch in den Gebühren nieder schlagen. Darüber hinaus seien bei den Beratungen in den Ausschüssen weder in Dienstplänen noch in Kostenaufstellungen belegt worden, wie viel Personal außerhalb der Hortzeiten Leistungen für die verlässliche Halbtagsgrundschule aufwendeten. Es sei nicht nachvollziehbar, warum nach drei Jahren verlässlicher Halbtagsgrundschule nicht erkennbar sei, welcher Stundenaufwand von den Hortgebühren getragen werde.

„Das Problem ist doch eher, dass Leistungen von der Schule ausgeführt werden“, sagte Barbara Winter von der Wähler-Initiative Eichwalde (WIE). Es gebe klare Vereinbarungen darüber, dass auch Lehrer zum Teil im Hort eingesetzt würden.

„Die Verwaltung hat seine gesamte Kalkulation für die Kita-Satzung offen gelegt. Dazu gehörte auch Diskussion mit Eltern im Kita-Ausschuss“, sagte Sven Moch (WIE). „Wir haben viel Arbeit da rein gesteckt und die Satzung mehrfach geprüft.“ Man sei nun an einem Punkt angekommen, dass ein Entwurf vorliegt, der nach bestem Wissen und Gewissen von Verwaltung erarbeitet wurde, erklärte Moch und bat um Zustimmung zur neuen Gebührensatzung. Nach dem Jahresabschluss durch den Kämmerer solle allerdings die Satzung geprüft werden.