Verbesserter Schutz vor Fluglärm: Beauftragter des BER informiert in Schulzendorf

Am Donnerstag, 25. Oktober 2012, informiert BER-Lärmschutzbeauftragter Peter Lehmann in der Schulzendorfer Mehrzweckhalle an der Walter-Rathenau-Straße 74 über Lärmschutz im Tagschutzbereich. (Montage: Jörg Levermann mit Foto von Michael Wolff)
Am Donnerstag, 25. Oktober 2012, informiert BER-Lärmschutzbeauftragter Peter Lehmann in der Schulzendorfer Mehrzweckhalle an der Walter-Rathenau-Straße 74 über Lärmschutz im Tagschutzbereich. (Montage: Jörg Levermann mit Foto von Michael Wolff)

Schulzendorf. Rund um das Thema Lärmschutz im Tagschutzgebiet geht es am Donnerstag, 25. Oktober 2012 in der Schulzendorfer Mehrzweckhalle in der Walter-Rathenau-Straße 74. Dazu eingeladen haben die Gemeinden Schulzendorf und Eichwalde. Ab 19 Uhr erklärt Peter Lehmann, Lärmschutzbeauftrager der Flughafens Berlin Brandenburg GmbH (FBB), was sich seit dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Juli 2012 in Sachen Lärmschutz geändert hat und auf welche Maßnahmen Hauseigentümer Anspruch haben.

„Ich werde sicher keinen Monolog halten, sondern über die aktuelle Situation informieren“, erklärte Lärmschutzexperte Lehmann auf Nachfrage der Eichwalder Nachrichten. „Wer im Tagschutzgebiet wohnt und noch vor dem dem 27. Oktober 2012 Anträge auf bauliche Lärmschutzmaßnahmen gestellt hat, wird noch vor der Eröffnung Lärmschutzfenster und dergleichen bekommen“, so Lehmann. Er verstehe sich in erster Linie nicht als Referent des Flughafens, sondern wolle die anstehenden Probleme in vernünftiger und partnerschaftlicher Art und Weise lösen.

Einen Hoffnungsschimmer auf Lärmschutz gibt es auch jene Betroffenen, die nach derzeitigem Planungsstand außerhalb der Schutzzonen wohnen. Denn im Januar sind die neuen Flugrouten von der Deutschen Flugsicherung festgelegt worden. Dadurch wird es weitaus mehr Menschen geben, die von größerem Fluglärm betroffen sind und womöglich Anspruch auf die Erstattung der Kosten für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Häusern haben. „Budgettechnisch haben wir dem Rechnung getragen“, sagte Lärmschutzbeauftragter Lehmann. Ein Jahr nach dem der neue Hauptstadtflughafen in Betrieb ist, entstehe aber die  Frage, ob die Flugrouten so bleiben, wie sie sind oder ob sie verändert werden müssen. Dadurch ergebe sich eine dynamische Situation. Wenn jemand heute außerhalb dieser Tag- beziehungsweise Nachtschutzzone wohne, könne er gegebenenfalls dennoch einen Antrag stellen, wenn Nachweis erbracht werde, dass die zulässigen Grenzwerte überschritten würden, so Lehmann.

Derzeit gibt es nach Berechnungen der FBB rund 25.500 Wohnungen, beziehungsweise Wohnhäuser, deren Eigentümer Anspruch auf die Übernahme der Kosten für den Lärmschutz haben. Bis zum 1. Oktober 2012 haben fast Dreiviertel der Betroffenen entsprechende Anträge gestellt. Rund 6.600 haben dies noch nicht getan. Etwa 96% werden derzeit von der FBB bearbeitet und sind noch nicht abschließend beschieden.

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