Guter Lohn für gute Arbeit – aber nur bei öffentlichen Aufträgen in Brandenburg

Region (pm). In Potsdam hat sich heute die erste ostdeutsche Mindestlohn-Kommission konstituiert. Das neunköpfige Expertengremium schlägt der Landesregierung für öffentliche Aufträge von Land und Kommunen vor. Mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen Vergabegesetzes liegt dieser seit dem 1. Januar 2012 bei acht Euro. Ein Vorschlag der Kommission zu einer neuen Lohnhöhe wird im Laufe des Jahres 2013 erwartet. Das erklärte das Ministerium für Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie in Potsdam.

„Während die Bundesregierung nichts tut, hat Brandenburg gehandelt. Der Mindestlohn bietet einen wirksamen Schutz vor Dumpinglöhnen, von dem vor allem Frauen profitieren“, erklärte Arbeitsminister Günter Baaske (SPD). Sie seien von prekären Arbeitsverhältnissen besonders betroffen. Das könne aber im eigenen Land nur für öffentliche Aufträge regeln. „Wir brauchen dringend einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in ganz Deutschland. Der der Bund muss endlich handeln. Gute Arbeit verdient gute Löhne,“ fügte der Minister hinzu.

Der Kommissionsvorsitz – er wird von Arbeitsstaatssekretär Wolfgang Schroeder (SPD) eingenommen – ist beratend tätig und nicht stimmberechtigt. Schroeder: „Ich bin dankbar, dass wir diese kompetente Kommission bilden konnten. Nach der seit Sommer bestehenden rheinland-pfälzischen Kommission ist sie die zweite bundesweit; sie orientiert sich an der erfolgreichen britischen ,low-pay commission‘.“ Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission sei eine entscheidende Stellschraube, um beim Thema Mindestlohn gesellschaftlich voranzukommen, so der Staatssekretär.

Die acht stimmberechtigten Mitglieder kommen paritätisch von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Wissenschaft und Landesverwaltung:

  • Astrid Westhoff (ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg)
  • Rainer Knerler (IG Bau Berlin-Brandenburg)
  • Andreas Fleischer (Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.)
  • Iris Helbeck (Unternehmerin, Gebäudereinigungsbranche)
  • Prof. Gert Wagner (DIW Berlin)
  • Prof. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin)
  • Dr. Carsten Enneper (Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium)
  • Sabine Hübner (Abteilungsleiterin im Arbeitsministerium).

Die Kommission soll regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, der Landesregierung einen Vorschlag zur Anpassung der Lohnuntergrenze vorlegen. Dabei sind vor allem die Entwicklung der Löhne und Preise sowie der Wirtschaft relevant. Dafür muss jeweils das Vergabegesetz geändert werden. Damit entscheidet am Ende ausschließlich der Landtag über die Höhe des Mindestlohns für öffentliche Aufträge in Brandenburg. (jl)