Beratungstermine in Königs Wusterhausen: Neues Gesetz bringt Verbesserungen

Region (pm). Für betroffene Pflegebedürftige und deren Angehörige bietet der Pflegestützpunkt Lübben nach wie vor Außensprechstunden in Königs Wusterhausen. Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat von 15 bis 17 Uhr und jeden zweiten und vierten Freitag von 10 bis 12 Uhr haben die Bürger die Möglichkeit im Mehrgenerationenhaus am Fontaneplatz 12, Fragen zur Pflege, zum Schwerbehindertenrecht, Vorsorgevollmachten und zu Sozialhilfeleistungen zu stellen. Die Expertinnen des Pflegestützpunktes geben auch Hilfestellung bei den jeweiligen Anträgen.

Durch Einführung des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflege sind vor allem für Menschen, die an Demenz erkrankt sind Verbesserungen in Kraft getreten, die dennoch für Verunsicherung sorgen und viele Fragen aufwerfen. Wer bisher Betreuungsleistungen aufgrund seiner Demenz erhalten hat, kann nunmehr entscheiden, ob er zusätzlich entweder Pflegegeld erhalten möchte, oder Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen möchte. Das bedeutet, die Leistungen werden von einem professionellen Pflegedienst erbracht. Auch können die Betroffenen seit 1. Januar 2013 nunmehr Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, was vorher nur für Personen mit einer Pflegestufe 1-3 galt. Um für sich die entsprechenden Leistungen zu beantragen, ist es ratsam, sich von den Beraterinnen des Pflegestützpunktes genaue Informationen und Tipps einzuholen, um sämtliche Leistungen auszuschöpfen und somit Entlastungen für pflegende Angehörige zu bekommen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Frau B. sprach am im Januar dieses Jahres in der Außensprechstunde in Königs Wusterhausen vor und schilderte, dass ihr Mann seit fast einem Jahr einmal wöchentlich die Tagespflege besucht. Sie wollte wissen, was das neue Gesetz an Veränderungen beziehungsweise an Verbesserungen für sie und ihren Mann mit sich bringt. Da sie fast ausschließlich Gatten betreut, nun aber sich selbst einer Operation unterziehen muss, fragt sie nach, wie sie die Betreuung für ihren Mann während dieser Zeit sicher stellen könnte.

Die Pflegeberaterin erklärte ihr, dass sie seit diesem Jahr, auch bei Pflegestufe 0, die Möglichkeit hat, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, entweder wird die Leistung in einer vollstationären Einrichtung erbracht oder eine private Pflegeperson kann während dieser Zeit die Versorgung ihres Mannes erbringen. Der Anspruch eines Betroffenen beträgt 28 Tage im Jahr und die Pflegestufe (auch 0) muss mindestens sechs Monate anerkannt sein. Eine private Pflegeperson hat Frau B. nicht, und sie bat die Beraterinnen, ihr bei der Suche einer geeigneten Einrichtung behilflich zu sein. Der Kontakt konnte bereits in der Außensprechstunde mit dem Pflegeheim hergestellt und ein Besichtigungstermin vereinbart werden. Den dafür notwendigen Antrag konnte Frau B. sofort bei den Beraterinnen ausfüllen und erhält hierbei professionellen Rat und Unterstützung.

Mit einer inneren Zufriedenheit, während ihrer Abwesenheit, ihren Mann in gute Hände zu wissen, verließ Frau B. die Außensprechstunde und bedankte sich bei den Beraterinnen. Dadurch konnte ihr Zeit und Wege erspart werden, die sie viel lieber bei ihrem Mann verbringen kann. (jl)

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