VDGN rät: Keine Vereinbarungen zum Schallschutz unterschreiben

Region (pm). Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) rät derzeit Grundstückseigentümern im Umfeld des neuen Hauptstadtflughafens BER, keine Vereinbarungen mit der Flughafengesellschaft zum Schallschutz zu unterschreiben. Hintergrund sei, dass die Flughafengesellschaft sich bei den Vereinbarungen auf falsche rechtlichen Voraussetzungen für den Schallschutz berufe, heißt es in einer Pressemitteilung des VDGN.

Angeboten werde eine Entschädigung in Geldform, die von einem Schutzziel ausgehe, dass tagsüber sechs Überflüge mit mehr als 55 Dezibel Schallpegel erlaubt seien. Der Planfeststellungsbeschluss und ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom Juni 2012 erlaubten aber keinen einzigen Überflug mit mehr als 55 Dezibel Lärm, erklärt VDGN-Sprecher Peter Ohm.

„Wir raten den Betroffenen dringend, von der jetzt angebotenen Geldentschädigung Abstand zu nehmen. Denn ohne eine genaue baufachliche Prüfung auf der Grundlage des Lärmschutzzieles des Planfeststellungsbeschlusses lässt sich der Finanzbedarf für korrekte Lärmschutzmaßnmahmen nicht ermitteln“, erläutert der Verbandssprecher. Möglicherweise könnten die meisten Betroffenen bei einer Entschädigung in Geldform Verluste erleiden, da der finanzielle Aufwand für den Einbau von Lärmschutzfenstern und nötigen Lüftungsanlagen später viel höher ausfallen könnten. Grundstückseigentümer sollten dringend eine fachkundige Beratung suchen, empfiehlt der VDGN.

Die Eichwalder Nachrichten haben am Donnerstag, 14. März 2013 telefonisch und per E-Mail bei der Schallschutzberatung der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH nachgefragt, um zu erfahren, welche Schallschutzziele in den angebotenen Vereinbarungen zugrunde gelegt werden. Eine Antwort haben wir bis heute (14:43 Uhr) nicht erhalten. (jl)

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