NPD provoziert mit Wahlplakaten an der Grenze zum Bannkreis

Eichwalde. Wahlwerbung in unmittelbarer Nähe zum Wahllokal ist laut Wahlgesetz verboten. Die NPD wirbt in Eichwalde auf der Grenze des Bannkreises zum Wahllokal im Rathaus. Was mit unmittelbarer Nähe gemeint ist, ist in den Informationen für die Wahlvorstände definiert. Demnach umfasst der so genannten Bannkreis einen Bereich von 10 bis 20 Meter um den Zugang zum Wahllokal. Wir haben grob nachgemessen. Es sind 17 Schritte von Plakat zum Treppenabsatz des Rathauses. Nach Auskunft der Gemeindeverwaltung sollen es mehr als 20 Meter sein.

Am Rande des Erlaubten: Das Wahlplakat befindet sich 20 Meter vom Eingang zum Wahllokal im Rathaus entfernt. (Foto: Jörg Levermann)
Am rande des Erlaubten: Das Wahlplakat befindet sich 20 Meter vom Eingang zum Wahllokal im Rathaus entfernt. (Foto: Jörg Levermann)

Anders als eine Provokation ist die Wahlwerbung der NPD in der Nähe des Rathauses nicht zu verstehen. Nach gesundem Menschenverstand wird wohl kaum ein Wähler seine Entscheidung davon abhängig machen, ob er in der Nähe seines Wahllokals Wahlplakate sieht.