Bauarbeiter attackierte Asylbewerber mit Pfefferspray

Region, Massow (pm). Zum Hintergrund der Pfefferspray-Attacke in einer Asylunterkunft in Massow erklärte heute die Staatsanwaltschaft Cottbus über die Hintergründe der Tat auf. Ein 28-jähriger hatte gestern zahlreiche Bewohner einer Asylunterkunft in Massow mit Pfefferspray verletzt. „Der 28-jährige Beschuldigte ist Mitarbeiter einer Firma, die mit Baumaßnahmen in der Asylbewerberunterkunft in Massow beauftragt ist.
Zu diesem Zweck bewohnt er unter der Woche ein Zimmer in einem nahegelegenen ehemaligen Hotel, in dem ebenfalls Asylbewerber untergebracht sind“, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung habe der Beschuldigte am Abend des 1. September 2015 mit albanischen Asylbewerbern in der Asylbewerberunterkunft den Geburtstag eines dort wohnenden Kindes gefeiert.
Bereits während der Feier, bei der auch Alkohol getrunken wurde, habe der Beschuldigte mit einer kleinen Dose Pfefferspray herumgefuchtelt, die er bei sich führte, ohne indes zu sprühen.

Als er mit einem Arbeitskollegen die Feier verließ, habe er versprühte jedoch Pfefferspray im Flur dieser Etage, in dem sich zu diesem Zeitpunkt keine Personen aufhielten versprüht. Der Wirkstoff habe sich offenbar im Flur verteilt und sei auch in mehrere Zimmer der Heimbewohner gelangt. Zudem betraten – durch das Sprühgeräusch aufmerksam geworden – mehrere Zeugen den Korridor.

Da der Beschuldigte als derjenige erkannt worden war, der das Reizgas gesprüht hatte, begaben sich sodann mehrere Asylbewerber zur Unterkunft des Beschuldigten, um diesen zur Rede zu stellen.

Der Beschuldigte habe daraufhin das Pfefferspray aus Angst aus einer Entfernung von zehn bis 15 Meter ungezielt eingesetzt und sei flüchtete anschließend in das Zimmer einer ihm bekannten Asylbewerberin gelüchtet.

Die Polizei stellte vor dem Asylbewerberheim mehrere Personen fest, die über Atemnot, Husten, Schluckbeschwerden und Reizungen der Augen klagten, und unter denen sich auch Kinder befanden. Diese wurden zur eingehenderen Untersuchung und Behandlung in das Krankenhaus verbracht.

Zum Tatzeitpunkt habe der Beschuldigte unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden, so die Staatsanwaltschaft. Er habe diesen Tathergang im Wesentlichen eingeräumt. Er will nach dem Verlassen des Zimmers „zum Spaß“ einen Sprühstoß abgegeben, aber die Wirkung falsch eingeschätzt haben. Er habe niemanden verletzen wollen, da er sich mit den Asylbewerbern gut verstehe.

Die Angaben der bisher vernommenen Zeugen stehen hierzu nicht im Widerspruch.
Eine fremdenfeindliche Tatmotivation ist ihm zurzeit nicht zu belegen. Aber frühere Verlautbarungen seiner Person deuteten auf Vorbehalte gegenüber Asylsuchenden hin. Aber er unterhalte auch freundschaftliche Kontakte zu diesem Personenkreis. (jl)