Flugsicherung stellte Bürgermeistern und Fluglärmkommission Flugrouten vor

Schönefeld, Eichwalde. Vertreter der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH haben kürzlich auf Einladung der Staatssekretäre Maria Krautzberger und Rainer Bretschneider vom Berliner und Brandenburger Verkehrsressort das Grundkonzept der Flugrouten für den Großflughafen BBI vorgestellt. Die Planer der DFS erläuterten vor Mitgliedern der Fluglärmkommission und Bürgermeistern von Anrainergemeinden Hintergrund, Entstehungsweg sowie die Anforderung der Flugverfahrensplanung.

„Grundsätzlich Neues wurde auf der Veranstaltung nicht vorgestellt“, erklärte Bernd Speer gegenüber den Eichwalder Nachrichten. Der Kreis der Eingeladenen sei nur etwas erweitert worden. „Die dort präsentierten Flugrouten zeigten vor allem, dass die Stadt Berlin deutlich weniger von Lärm belastet sein wird als die Gemeinden im Süden. Die Flugzeuge sind über dem Stadtgebiet schon deutlich höher als 1.500 Meter. Eichwalde ist da schon deutlich stärker betroffen.“ Aus den Karten ginge hervor, dass die Flugzeuge rund 600 Meter hoch seien, wenn sie Eichwalde überflögen. Das seien aber zunächst nur grobe Angaben.

Die Gemeinde Eichwalde ist schon immer ein Mitglied in der Fluglärmkommission gewesen. Nun sollen weitere Kommunen mit in das Gremium aufgenommen werden.

Nach der Präsentation des ersten Grundkonzeptes am 6. September vor der Fluglärmkommission gab es heftige Diskussionen und Proteste der Bevölkerung Berlins und der südlichen Umlandgemeinden. Im Interesse aller Beteiligten solle nun zu einer sachlichen Diskussion zurückgekehrt werden, erklärte Hans Niebergall, der Leiter der Berliner DFS-Niederlassung, in einer Pressemitteilung am 27.9.2010. Das jetzt vorgestellte Modell der Flugrouten sei noch nicht endgültig.

Die DFS habe die Fluglärmkommission als gesetzlich vorgesehenes Gremium der Bürgerbeteiligung früher in ihre Planung mit einbezogen als im Rahmen des Prozesses zur Festlegung neuer Flugrouten vorgesehen sei. Demnach gäbe es bis zum Abschluss der Beratung im August 2011 genügend Zeit, die Routen zu diskutieren. Während des Beratungszeitraums beschließt die Kommission Empfehlungen zum Schutz gegen Fluglärm, die auch Änderungen an den Flugverfahren zum Gegenstand haben können.

Nach Beratung durch die Fluglärmkommission erfolgt der Abwägungsprozess in der DFS. Die Lärmschutzinteressen sind neben der Sicherheit, den betrieblichen Erfordernissen und der Kapazität ein wichtiger Teil der Betrachtung. Die finalen Verfahrensentwürfe werden an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), einschließlich der Abwägung zu möglichen Varianten, übermittelt. Nach Prüfung des Abwägungsprozesses legt das BAF die finalen Routen im Benehmen mit dem Umweltbundesamt und dem Bundesjustizministerium kurz vor Inbetriebnahme des Flughafens BBI am 3. Juni 2012 fest.

Dieser Gesetzgebungsprozess legt nahe, dass Flugverfahren nur zeitnah zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Flughafens vorgelegt werden können. Zwischen Antragstellung, Planfeststellungsbeschluss und Ausbau können in der Regel mehr als zehn Jahre vergehen, in denen sich die Kriterien für die Flugverfahrensplanung zwischenzeitlich ändern können – sowohl von gesetzlicher, betrieblicher als auch tatsächlicher Natur. Von daher ist im Planfeststellungsbeschluss von 2004 vermerkt, dass Aussagen der DFS zu möglichen Flugverfahren nur vorläufig und nicht bindend sind.

Die Abweichung zu den in gerader Linie geführten parallelen Abflügen (Paralleler Abflugmodus abhängig voneinander) ergab sich aus der Anforderung von 1998, gleichzeitige, unabhängige Abflüge auf den Parallelbahnen durchzuführen. Damit sollen Verzögerungen beim Abflug zu Verkehrsspitzenzeiten vermeiden werden. Beim gleichzeitigen, unabhängigen Abflugbetrieb von Parallelbahnen greift eine Richtlinie der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Demnach ist kein paralleler Flugverlauf zulässig, sondern die Abflugstrecken müssen um mindestens 15° Unterschied voneinander abweichen. Die Genehmigungsbehörde wurde damals von der DFS über diese Abweichung informiert.

Bei den vorgestellten Abflugrouten würde das zentrale Stadtgebiet von Berlin in zirka 3.000 Metern Höhe und höher überflogen werden, wenn man ein ähnliches Steigprofil unterstellt, das aktuell an beiden Berliner Flughäfen zu beobachten ist.

Heute wird Teltow, in mindestens 1.700 Metern und Wannsee in mindestens 2.000 Metern überflogen. Mit dem BBI würde Teltow bei Nutzung der Startbahn Richtung Westen etwa in 2.000 und der Wannsee in 2.300 Metern und höher überflogen werden.

Die geplanten Überflüge vom BBI würden von beiden Bahnrichtungen (Osten und Westen) das Stadtgebiet von Berlin zukünftig in größeren Höhen überfliegen. Durch den Wegfall des Flughafens Tegel würde mit Inbetriebnahme von BBI das Stadtgebiet von Berlin zukünftig ebenfalls weniger überflogen werden: Es ist davon auszugehen, dass vornehmlich Ziele in Richtung Westen und Süden angeflogen werden. Aufgrund der Lage des Flughafens Berlin Schönefeld im Süden der Stadt würde die Route Richtung Norden über die Stadt entsprechend wenig genutzt. Final ist dieser Stand jedoch noch nicht. Alternative Routenführungen an der ein oder anderen Stelle können ein Ergebnis der Beratung in der Fluglärmkommission sein.

Fakt ist jedoch, dass die Inbetriebnahme des zentralen Hauptstadtflughafens BBI bevorsteht und dass damit Flugverkehr einhergeht. Auf welchem Wege die Flugzeuge schließlich an das Luftverkehrsstraßennetz angebunden werden, ist nun Bestandteil des Abwägungsprozesses gemeinsam mit der Fluglärmkommission.

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