Mehr als 1.000 sangen im Kerzenschein gegen Fluglärm

Mit einem NEIN aus Kerzen setzten am vergangenen Sonnabend rund 1.000 Menschen in Zeuthen ein Lichtzeichen gegen Fluglärm. (Foto: BLiZ, Kai-Uwe Küchler)
Mit einem NEIN aus Kerzen setzten am vergangenen Sonnabend rund 1.000 Menschen in Zeuthen ein Lichtzeichen gegen Fluglärm. (Foto: BLiZ, Kai-Uwe Küchler)

Zeuthen. Mehr als 1.000 Menschen bildeten am Samstag Abend nach Angaben des veranstaltenden Vereins Bürger leben in Zeuthen (BliZ) einen großen Anti-Fluglärm-Chor. Unter der Leitung des Musikers und Chorleiters Thomas Merfort sangen sie unter anderem  Zeuthen wird nicht eher ruhn, bis es auch die Flieger tun. Eine besondere Stimmung verbreiteten dazu viele hundert brennenden Kerzen, die von den Demonstrierenden in Form eines fünf mal zehn Meter großen NEIN in den Schnee gestellt wurden. Damit, so Martin Henkel, Vorsitzender der Zeuthener Bürgerinitiative BLiZ,  sage man nein zu den neuen Flugrouten, zu Vertrauensbruch, zu Nachtflug, zu Gesundheitsschäden, zu Fluglärm, zu kleinen Kommunikationsfehlern, zu politischer Willkür.

Gegenstand der Reden waren die neuesten Enthüllungen der Bild-Zeitung zu den Vorgängen im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens. Martin Henkel: „Die BBI-Betreiber wussten, dass die ursprüngliche Flugrouten-Grobplanung der Deutschen Flugsicherung von März 1998 für den geplanten unabhängigen Parallelbetrieb der beiden Startbahnen unzulässig ist.“ Die Flughafenplanungsgesellschaft verlangte vom Bundesverkehrsministerium beziehungsweise von der DFS dennoch, an dieser falschen Grobplanung der Flugrouten festzuhalten, um Mehrkosten für zusätzliche Gutachten und eine Verzögerung des Planfeststellungsverfahrens zu vermeiden. Die BBI-Planer wiesen das Bundesverkehrsministerium beziehungsweise die Deutsche Flugsicherung (DFS) im Zusammenhang mit ihrer Forderung, an der falschen Routenplanung festzuhalten, ausdrücklich darauf hin, dass die endgültige Festlegung der Flugrouten ohnehin erst mit Inbetriebnahme der Bahnsysteme erfolge.

Die DFS kam dem Verlangen der BBI-Betreiber nach und lieferte anschließend die gewünschte falsche Flugrouten-Planung. Diese wurden daraufhin Teil des Planfeststellungsverfahrens. Damit stehe fest: Dem Planfeststellungsbeschluss des Flughafens BBI Schönefeld seien bewusst und wider besseren Wissens falsche Flugroutenplanungen sowie falsche, nicht relevante Gutachten zugrunde gelegt worden, heißt es in einer Pressemitteilung von BLiZ. Die Bürger und das Bundesverwaltungsgericht seien vorsätzlich getäuscht worden. Die BBI-Genehmigung basiere auf wissentlich falschen Angaben der Flughafenbetreibergesellschaft und somit der Länder Berlin und Brandenburg als deren Eigentümer.

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