Streitfall Flughafen

Bürger kämpfen vereint gegen Fluglärm

Region. Die Initiatoren  der Volksinitiative „Landesplanerisches Nachtflugverbot“ überreichten am Montag in Potsdam  dem Landtagspräsidenten  Fritsch 40.000 in den letzten vier Monaten gesammelte Unterschriften. Der Brandenburger Landtag muss nun über die Forderung der Volksinitiative, ein Nachtflugverbot auf landesplanerischer Ebene in Schönefeld von 22 bis 6 Uhr, verhandeln. Verwirft der Landtag die Vorlage, geht dieses basisdemokratische Instrument in die nächste Runde: Es kommt zu einem Volksbegehren und schließlich zum Volksentscheid.

Der neue Flughafen aus der Luft. (Foto: Günter Wicker/Berliner Flughäfen)
Der neue Flughafen aus der Luft. (Foto: Günter Wicker/Berliner Flughäfen)

Martin Henkel, Vorsitzender der Bürgerinitiative Zeuthen gegen Fluglärm, betont in einer Pressemitteilung: „Damit diesem  unerhörten Vorgang ein Riegel vorgeschoben wird, haben wir die Volksinitiative ins Leben gerufen. In einer derart dicht besiedelten Region darf die Nacht nicht zum Tag gemacht werden. Acht Stunden Schlaf sind unabdingbar, um die Gesundheit von hunderttausenden Flughafenanwohnern zu erhalten.  Schon für einen Erwachsenen reichen fünf Stunden Schlaf nicht aus.  Für die Kinder aber sind sie völlig untragbar. Deshalb kämpfen wir in Zeuthen, eine der kinderreichsten Gemeinden in der Region, für ein strenges Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.“

Bereits im Vorfeld der Planungen sprachen sich Instanzen wie der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages oder der Vorsitzende Richter im Bundesverwaltungsgericht Stefan Paetow, gegen eine Errichtung eines Großflughafens mit Drehkreuzfunktion im Bereich Schönefeld aus.

Auch die Besucher der konstituierenden Versammlung der Bürgerinitiative Gosener Wiesen bemängeln die aktuelle Festlegung der Flugrouten und -zeiten zugunsten des Ortsteils Friedrichshagen. Es wurde beschlossen, weitere Aktionen in Zusammenschluss mit dem Bürgerverein Berlin-Brandenburg (BvBB) und Bürgerinitiativen aus Zossen, Karolinenhof, Mahlow und Schöneiche zu koordinieren.

Luftfahrt, Industrie und Tourismus sind gegen absolutes Nachtflugverbot

Im Gegenzug zu den Meinungen der betroffenen Gemeinden und deren Bürgern sprechen sich die deutschen Spitzenverbände aus Luftfahrt, Industrie und Tourismus in einer kürzlich erschienen Pressemitteilung gemeinsam dagegen aus, Flüge in den Tagesrandzeiten am neuen Flughafen Berlin – Brandenburg weiter einzuschränken. Durch die Vertreter der Verbände wird ein Verlust an Wirtschaftsleistung, Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätzen und im Tourismussektor befürchtet. BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch spricht hier zum Beispiel von einem Verlust von 18.000 Arbeitsplätzen bei einer Einführung des absoluten Nachtflugverbots. Auch BDF-Geschäftsführer Dr. Michael Engel kommentiert: „Schon die Beschränkung auf Flüge nur in den Randzeiten bedeutet für die Erreichbarkeit Berlins und die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens eine deutliche Verschlechterung gegenüber heute.

Dr. Krüger: „Getroffene Regelung ist ein guter Kompromiss“

Auch auf Grund der bisher investierten Bausumme von bisher 2 Milliarden Euro sieht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus Flüge in den Tagesrandzeiten als unabdingbar für eine zukünftige positive wirtschaftliche Entwicklung. „Die von der zuständigen Planfeststellungsbehörde, das heißt vom brandenburgischen Ministerium für Infrastruktur, getroffene Festlegung von durchschnittlich 77 Flügen in den Tagesrandzeiten von 22 bis 24 Uhr sowie von 5 bis 6 Uhr und einem strikten Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr ist in unseren Augen ein guter Kompromiss…“, erklärt Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus, in einer Pressemitteilung.

Bundesverwaltungsgericht prüft Nachtflugverbot

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am 21.09. in einer mündlichen Verhandlung zum zweiten Mal mit der Nachtflugregelung für den zukünftigen Großflughafen. Ein Urteil wird aber erst am 13. Oktober 2011 gesprochen werden. Bereits 2006 wurde der 24-Stunden-Betrieb gekippt und die heute geltende Regelung mit einem Flugverbot zwischen 0 und 5 Uhr eingeführt, welche nun auch auf dem Prüfstand steht.