Bürgerverein Brandenburg-Berlin will beim Bundesverfassungsgericht klagen

BVBB-Ehrenvorsitzender Ferdi Breidbach erläuterte das Konzept zum Ausstieg aus dem Standort Schönefeld. (Foto: Jörg Levermann)
BVBB-Ehrenvorsitzender Ferdi Breidbach erläuterte das Konzept zum Ausstieg aus dem Standort Schönefeld. (Foto: Jörg Levermann)

Eichwalde. „Wenn der neue Flughafen in Schönefeld im Juni 2012 in Betrieb geht, wird eine Fläche von 60 mal 25 km mit einem Lärmteppich überzogen“, erklärte Ferdi Breidbach, Ehrenvorsitzender des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB), vergangene Woche Mittwoch in der Eichwalder Radeland-Halle vor etwa 70 Menschen. „Wenn eine dritte Startbahn gebaut wird, vergrößert sich die Fläche auf 60 mal 40 km, die mit durchschnittlich 50 Dezibel A verlärmt wird“, erläuterte er weiter. „Wir haben uns dazu entschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Nachtflug zwischen 22 und 5 Uhr zu klagen“, sagte Breidbach. Bisher hätten sich zwölf Bürgerinitiativen dazu entschlossen, sich an der Finanzierung der Klage zu beteiligen.

Es gehe immer um 360.000 Überflüge. Diese bestimmten den Lärm und die Belastung mit Schadstoffen in der Region. „Wir haben uns nicht daran beteiligt, den Versuch zu unternehmen, den Nachtflug über einen Volksentscheid weg zu bekommen“, so Breidbach. Vielmehr sei es immer Strategie des BVBB gewesen, den Flughafen in Schönefeld zum Standort Sperenberg zu verlagern. Auf der Diskussions- und Informationsveranstaltung des Bürgervereins stellte er erneut das alternative Konzept für eine weitere Nutzung des derzeitigen Flughafenstandorts Schönefeld vor, diesmal aber im Schnelldurchgang. Bereits im April hatte der Ehrenvorsitzende das Konzept im Rahmen einer Pressekonferenz einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.

Zwei Politiker hätten bisher auf das Konzuept des BVBB reagiert. Im Gespräch hätten diese erklärt, gegen das Konzept könne man nichts sagen, sie hätten aber nicht mehr den Mut gegen Schönefeld aufzubegehren.

Ein Bürger bemängelte, dass kaum jüngeren Menschen mit Kindern zur Veranstaltung des BVBB gekommen seien. Er gehe davon aus, dass sie diesen Flughafen akzeptieren. Dies sei ein Phänomen in dieser Gesellschaft, dass die junge Generation nicht mehr um Fragen ihres Lebensumfeldes kümmerten, sondern sich um Fragen des Internet, entgegnete Breidbach. So lange, wie Gemeindepolitiker einschließlich deren Bürgermeister keine engagierte Jugendpolitik machten, werde sich daran nichts ändern. Die junge Generation werde in ihren Subkulturen weiter leben.

Zur Finanzierung der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seien in kurzer Zeit mehr als 54.000 Euro an Spenden aufgebracht worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins. Mit der Vorbereitung und Durchführung der Klage habe der BVBB die Kanzlei Grawert & Partner-Berlin, Rechtsanwalt Frank Boermann sowie die Kanzlei Zuck-Stuttgart, Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck beauftragt.

Sobald das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Urteilsspruch vom 13. Oktober 2011 vorliege, das bis zum 13. Dezember erwartet wird, verbleibt ein Monat, um eine Klage dagegen beim Bundesverfassungsgericht einzureichen und zu begründen. Die Klage wende sich im Kern gegen die Reduzierung der Nachtruhe auf fünf Stunden, was nach Auffassung der Kläger Artikel 2 des Grundgesetzes widerspricht. Die Klage vor dem Verfassungsgericht sei unabhängig von seinem Ausgang notwendige Voraussetzung für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg.

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