BVBB und weitere Bürgerinitiativen ziehen gegen Nachtflug am BBI vor Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Foto: Tobias Helfrich unter CC-Lizenz, de.wikipedia.org)
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Foto: Tobias Helfrich unter CC-Lizenz, de.wikipedia.org)

Region (pm) Gegen Nachtflugregelung am künftigen Flughafen BER in Schönefeld hat eine Klagegemeinschaft aus 13 Bürgerinitiativen unter Führung des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB) Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte am 13. Oktober 2011 in seinem Urteil die Regelung, die den Nachtflug am künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld lediglich in den tiefen Nachtstunden zwischen 0 und 5 Uhr untersagt, bestätigt. Finanziert wurde die Verfassungsklage durch alle in der Klagemeinschaft beteiligten Bürgerinitiativen.

Die Beschwerde wird von 34 betroffenen Berliner und Brandenburger Bürgern geführt. Sie richtet sich gegen die Verletzung des Anspruchs der Kläger auf ausreichendes rechtliches Gehör, da das Bundeverwaltungsgericht wesentliche Sachvorträge der Kläger nicht berücksichtigt hatte. Insbesondere hatte das Gericht die von den Klägern angemeldeten Bedenken und Gutachtenvorträge gegen die sachliche Richtigkeit der Prognosen des Nachtflugbedarfs ignoriert.

Im Kern richtet sich Beschwerde gegen die Verletzung des Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetztes, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Aus Sicht der Bürgerinitiativen habe bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beim Vorliegen angeblich plausibler Gründe für den Nachtflugbetrieb keine konkrete Abwägung mit den klägerischen Belangen stattgefunden. Vielmehr habe das Gericht wirtschaftlichen Belangen des staatlichen Unternehmens Berliner Flughäfen Vorrang vor den grundgesetzlich garantierten Schutzansprüchen der Menschen auf körperliche Unversehrtheit, Gesundheit und Schutz des privaten Eigentums eingeräumt.

„Die Hoffnungen Hunderttausender betroffener Menschen aus Berlin und Brandenburg richten sich darauf, dass das skandalöse menschenfeindliche Unrechtsurteil des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes, den Anwohnern des Flughafens, der wie mittlerweile von allen Politikern zugegeben, an einem völlig ungeeigneten Standort inmitten von Siedlungsgebieten gebaut wurde, eine Nachtruhe von nur fünf Stunden zuzubilligen und damit eine Nonstop-Verlärmung von 19 Stunden am Tag zuzumuten, kassiert wird.“ erklärte die die BVBB-Vorsitzende Astrid Bothe in einer Pressemitteilung. (jl)