Beitragssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Westniederlausitz kommt auf den gerichtlichen Prüfstand

Trinkwasser, ein kostbares Lebensmittel. (Foto: Jörg Levermann)
Trinkwasser, ein kostbares Lebensmittel. (Foto: Jörg Levermann)

Region (pm). Die so genannten Altanschließerbeiträge für Wasseranschlüsse, die vor dem 1. Oktober 1990 errichtet wurden, sind nicht nur im Einzugsgebiet des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) umstritten. Nach Einschätzung des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) werden die Altanschließerbeiträge womöglich auch Verfassungsgerichte beschäftigen.

Der Verband hat gegen die Beitragssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz mit Sitz in Doberlug-Kirchhain Normenkontrollklagen initiiert. Die Klagen, die sich gegen die Erhebung von Altanschlussbeiträgen richten, wurden beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Sie verfolgen vor allem das Ziel, verfassungsrechtliche Fragen der Erhebung von Beiträgen für die Herstellung von Anlagen der Wasserversorgung zu klären.

„Wir sehen durch solche Beiträge, die exklusiv von Grundstückseigentümern erhoben werden, insbesondere das Recht auf Eigentum und auf Schutz vor Enteignung verletzt. Die Klagen zielen darauf, sowohl das Brandenburger Landesverfassungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht wegen der Verletzung von Grundrechten anzurufen“, erklärte VDGN-Präsident Peter Ohm in einer Pressemitteilung. (jl)