Bürgerinitiative und Verband der Grundstücksnutzer kritisieren Aufstockung des Schallschutzes als ungenügend

Ein internes Papier der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH belegt, dass im Jahr 2005 die Kosten für den Lärmschutz auf 200 Millionen Euro kalkuliert wurden. (Quelle: BVBB, Montage: Jörg Levermann)
Ein internes Papier der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH belegt, dass im Jahr 2005 die Kosten für den Lärmschutz auf 200 Millionen Euro kalkuliert wurden. (Quelle: BVBB, Montage: Jörg Levermann)

Region. Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) vergangene Woche Freitag deutliche Kritik an der Ausweitung des Schallschutzes für vom Fluglärm Betroffene. Der Flughafenbetreiber, die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH, hatte am gleichen Tag erklärt, 17 Millionen Euro für den Schallschutz bereitzustellen.

Der BVBB indes warf den Flughafenbetreibern vor, dass man die Bürger um ihre rechtlich zustehenden Ansprüche bringen wolle. Mindestens weitere 500 Millionen Euro seien nach Ansicht des BVBB aufzubringen, um die Bürger angemessen zu schützen. Tatsächlich habe aber der Flughafenbetreiber 43 Millionen Euro gegenüber der internen Planung am Schutz der Bürger eingespart, heißt es in der Pressemitteilung der Bürgerinitiative. Bereits 2005 soll die Flughafengesellschaft  Investitionen in Höhe von 200 Millionen Euro für Entschädigungsmaßnahmen und betreffenden Landerwerb  eingeplant haben. Dies gehe aus einem als „Streng vertraulich“ deklarierten Dokument der Flughafengesellschaft hervor, welches der BVBB zusammen mit der Pressemitteilung an die Presse. Die Flughafenkritiker schätzen die Mehrkosten allein für die Durchsetzung des 2006 gerichtlich bestätigten Tagschutzziels auf etwa 200 Millionen Euro ein.

Nicht mehr als eine kosmetische Maßnahme sei die beschlossene Aufstockung der Mittel für den Schallschutz, erklärte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) am Montag. Aus dem Planfeststellungsbeschluß für den neuen Hauptstadtflughafen gehe eindeutig hervor, dass in Innenräumen in denen tagsüber gearbeitete wird eine Lärmbelastung von 55 Dezibel nicht ein einziges Mal überschritten werden dürfe. Die Flughafengesellschaft selbst gehe bei der Festlegung der Lärmschutzziele von sechs zulässigen Überschreitungen dieser Marke aus. Tatsächlich ist der Planfeststellungsbeschluss von hinsichtlich der Regelungen für den Schallschutz nicht immer eindeutig.

Nach Einschätzung des VDGN könnte die Zahl der zu finanzierenden Maßnahmen enorm steigern, falls es dabei bleibt, dass der Lärmpegel von 55 Dezibel in den Innenräumen nicht ein einziges Mal überschritten werden darf. „Wir begrüßen, wenn nun in den Vereinbarungen zur Erstattung der Kosten für den Schallschutz die Abgeltungsklausel gestrichen wird, nach der die vom Lärm Betroffenen  mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung auf alle weiteren Ansprüche verzichten“, erklärte VDGN-Präsident Peter Ohm in der Pressemitteilung vom Montag. Doch zehntausenden Betroffenen werde das bis zur Eröffnung von Schönefeld am 3. Juni nicht viel nützen. Der Großflughafen werde für die meisten von ihnen in Betrieb gehen, ohne dass ihre Häuser den erforderlichen Schallschutz erhalten. (jl)