Flughafengesellschaft bessert beim Schallschutz nach

Region (pm). Der Flughafen Berlin Brandenburg erweitert sein Schallschutzprogramm und streicht die umstrittene Abgeltungsklausel in den Verträgen über die Kostenübernahme von Lärmschutzmaßnahmen. Dies erklärte die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) vergangene Woche in einer Pressemitteilung. Die Klausel sah bislang vor, dass die Betroffenen nach der Unterschrift und der Erstattung der Kosten für den Einbau von Schallschutzmaßnahmen keine weiteren Forderungen mehr stellen dürfen. Der Aufsichtsrat des Betreibers des künftigen Hauptstadtflughafens habe in seiner Sitzung vergangene Woche Freitag beschlossen, über die bisherigen Regelungen hinaus künftig auch Wohnküchen und Wintergärten ins Schallschutzprogramm einzubeziehen. Dies wurde von Menschen, die durch den Fluglärm betroffen sind immer wieder kritisiert.

Darüber hinaus erhalte das erst vor wenigen Wochen eingesetzte Schallschutzteam um den Schallschutzbeauftragten Peter Lehmann mehr Spielraum für die Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der Anwohner. „Die heutige Entscheidung ist neben der personellen Aufstockung der Schallschutzarbeit ein weiterer wichtiger Schritt für einen guten Schallschutz unserer Nachbarn“, sagte Flughafenchef Rainer Schwarz und will damit mehr Bürgernähe demonstrieren. Das zusätzlich beschlossene Schallschutzpaket hat ein Volumen von rund 17 Millionen Euro.

Ministerpräsident Matthias Platzeck, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der FBB, kommentierte die Entscheidungen in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei: „Ich bin froh, dass die Mitgesellschafter unserem Brandenburger Wunsch gefolgt sind und die Flughafengesellschaft ab sofort mehr Mittel zur Verfügung hat, um individuelle Problemlagen im Umfeld zu lösen. Das ist ein Erfolg für die am stärksten von Fluglärm betroffenen Anwohner des neuen Flughafens.“

Nach Einschätzung der Flughafengesellschaft gehen die Regelungen zum Schallschutz über die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses beziehungsweise über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Diese umfassen folgende Punkte:

  • Anwohner erhalten eine Entschädigungszahlung für die für Wohnzwecke genutzten Wintergärten in Höhe von 150 Euro pro Quadratmeter
  • Anwohner erhalten ab sofort ungeachtet der Raumgröße Schallschutz für Wohnküchen. Bislang galt dieser Anspruch erst ab einer Mindestgröße von zehn Quadratmetern, was für viel Unmut unter den Flughafenanwohnern gesorgt hatte
  • Stärkere Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der Anwohner: In Grenzfällen kann die Flughafengesellschaft mit der besseren Finanzausstattung künftig flexibler agieren. Dies gilt insbesondere bei Fällen mit Raumhöhen unterhalb der Vorgaben der Bauordnung, bei baurechtlich nicht genehmigten Räumen und für die bessere Berücksichtigung individueller Lebensumstände
  • Bestandsschutz: Bisherige Ansprüche bleiben bestehen. Die Flughafengesellschaft wird das Schallschutzprogramm auch für diejenigen Haushalte weiterführen, die aufgrund der verbesserten Flugroutenplanung den Schutzanspruch nach Planfeststellungsbeschluss verloren hätten

(jl)

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