BBI: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Anfang Juli über Planfeststellungsbeschluss

Abendlicher Landeanflug über Waltersdorf. (Foto: Jörg Levermann)
Abendlicher Landeanflug über Waltersdorf. (Foto: Jörg Levermann)

Region/Leipzig (pm). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Dienstag, 3. Juli 2012, 10 Uhr, über Klagen auf Wiedereinsetzung in die Klagefrist (BVerwG 4 A 5000.10 – 5002.10, 4 A 7000.11) sowie über Klagen auf Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Klageverfahren (BVerwG 4 A 6001.11 und 6002.11) betreffend den Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ vom 13. August 2004 verhandeln. Am Mittwoch, 4. Juli 2012, 10.00 Uhr wird das Gericht über Klagen auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG 4 A 7001.11 – 7003.11) verhandeln.

In den am 3. Juli 2012 terminierten Verfahren machen die Gemeinde Kleinmachnow, eine Wohnungsbaugesellschaft und mehrere Anwohner aus Kleinmachnow, Rangs- dorf, Berlin-Lichtenrade und Mahlow geltend, dass ihnen erst erst nach der Planfeststellung bekannt geworden sei, dass das beklagte Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landwirt- schaft) und die beigeladene Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die Auswirkungen des Flugbetriebs im Planfeststellungsverfahren wider besseres Wissen ausgehend von geradlinigen und nicht von abknickenden Abflugrouten dargestellt hätten. Dadurch seien die Kläger davon abgehalten worden, fristgerecht gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Anwohner aus Königs Wusterhausen, Zeuthen, Berlin-Bohnsdorf und Blankenfelde, die bereits im Jahr 2004 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben hatten, begehren aus diesem Grund die Wiederaufnahme ihrer rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren.

In den am 4. Juli 2012 zu verhandelnden Verfahren machen Anwohner aus Zeuthen und Mahlow geltend, dass der Planfeststellungsbeschluss an einem grundlegenden Fehler leide. Denn das beklagte Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) und die beigeladene Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hätten die Auswirkungen des Flugbetriebs wider besseres Wissen von geradlinigen und nicht – wie für den unabhängigen Bahnbetrieb geboten – um mindestens 15 Grad divergierenden Abflugstrecken ermittelt und in die Abwägung gestellt. Die Kläger verlangen daher die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses, hilfsweise die Untersagung des unabhängigen Parallelbetriebs auf den beiden Start- und Landebahnen.

Die Anzahl der Plätze für Zuschauer, die nicht an den Klageverfahren beteiligt sind, ist begrenzt. Daher bittet das Bundesverwaltungsgericht, sich schriftlich zur Teilnahme als Zuschauer anzumelden. Per Post an: Bundesverwaltungsgericht Geschäftsstelle 4. Senat, Postfach 10 08 54, 04008 Leipzig oder per Fax an: 0341 2007-1000 oder per E-Mail an: flughafen-berlin@bverwg.bund.de

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift für jede Person anzugeben, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchte. Um zusätzliche Angabe einer E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder einer Faxnummer wird gebeten. Pro Absender können maximal fünf Personen angemeldet werden. (jl)