Hauptverfahren zum Mord an 14-jähriger Alyssa eröffnet

Eichwalde/Cottbus (pm). Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Cottbus hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen einen zum Tatzeitpunkt 20-jährigen Schüler zugelassen und das Hauptverfahren vor der Jugendkammer eröffnet. Das erklärte das Gericht vergangene Woche Donnerstag in einer Pressemitteilung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Demnach soll er im Jahre 2013 die später getötete 14-Jährige Alyssa aus Eichwalde über das Internet kennengelernt haben. Während eines Besuches bei der Jugendlichen soll diese die Beziehung zu dem Angeklagten beendet haben. Aus Verärgerung darüber soll der Angeklagte der Jugendlichen am 18. November 2013 in einem Wäldchen in Eichwalde aufgelauert haben.

 

Nach einem zunächst verbal geführten Streit eskalierte die Auseinandersetzung. Anschließend soll der Angeklagte der am Boden liegenden Jugendlichen eine Vielzahl von Messerstichen beigebracht haben, an denen sie gestorben sein soll. Einem Schulfreund der Geschädigten, der ihr zur Hilfe kommen wollte, soll der Angeklagte ebenfalls eine Stichverletzung zugefügt haben.

 

Die Eltern der getöteten Jugendlichen hat das Amtsgericht als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen. Der Mord an dem Mädchen, das eine Schule in Wildau besuchte, hatte große Trauer und Entsetzen in Eichwalde und den Nachbargemeinden ausgelöst. (jl)