Urteilsverkündung zum Mord in Eichwalde verzögert sich

Am vergangenen Freitag, fand vor dem Landgericht Cottbus der zweite Prozesstag zum Mord an der 14-jährigen Alyssa aus Eichwalde statt. (Foto: Jörg Levermann)
Die Strafprozessordnung regelt den Prozessverlauf. (Foto: Jörg Levermann)

Eichwalde/Cottbus. Der Prozess um die in Eichwalde getötete 14-jährige Alyssa verzögert sich. Das Landgericht Cottbus hatte in der vergangenen Woche den Prozesstermin am 18. März 2015 wegen Krankheit eines Richters abgesagt. Am Freitag wurde auch der Termin für die Urteilsverkündung am 25. März 2015 aufgehoben. Wann der Prozess fortgesetzt wird, steht noch nicht fest. (Aktualisiert, 25.3.2015, 14:35 Uhr) Für Mittwoch, 1. April 2015, 11 Uhr, sind die Plädoyers vorgesehen, Dienstag, 7. April, 13 Uhr, soll das Urteil gesprochen werden. (Aktualisiert, Donnerstag 26.3.2015, 12:24 Uhr) Das Landgericht hatte weitere Termine für den 21., 27. und 30. April abgestimmt. „Dahinter steht die Überlegung, falls die Zeit für die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, zwei Nebenklägern und zwei Verteidigern nicht ausreicht, weitere Termins zu haben“, erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber den Eichwalder Nachrichten. 

Für die Eltern der Schülerin, die bisher bei jedem Prozesstag dabei waren, ist die erneute Terminverschiebung eine zusätzliche Belastung. Sie wollen endlich einen juristischen Abschluss zu dem schrecklichen Mord an ihrer Tochter finden. Denn sie müssen den schmerzlichen Verlust auch seelisch verarbeiten – auch mit professioneller medizinischer Unterstützung.

„Ich kann die Eltern verstehen“, erklärte ein Sprecher des Landgerichts. „Der Prozess zieht sich nun so sehr in die Länge.“ Ursprünglich sollten die Plädoyers an einem Tag gehalten werden und eine Woche später das Urteil gefällt werden.

Der lange Prozessverlauf ist kaum nachvollziehbar. Denn eigentlich sieht die Strafprozessordnung vor, dass zwischen den Verhandlungsterminen nicht mehr als vier Wochen Zeit verstreichen darf, wenn bereits mehr als zehn Tage verhandelt wurde. Womöglich hätte man von Anfang an weitere Richter in den Prozess einbinden können. Ergänzungsrichter seien nur bei sehr großen Prozessen mit langwierigen Verfahren zur Beweisaufnahme vorgesehen, erklärte der Gerichtssprecher gegenüber den Eichwalder Nachrichten.

Der Paragraf 229 in der Strafprozessordnung sieht vor, dass die Frist um bis zu sechs Wochen betragen kann, wenn ein Richter verhindert ist. Sollte diese Frist verstreichen, muss womöglich der gesamte Prozess neu aufgerollt werden. Diese Befürchtung teilte der Sprecher des Landgerichts jedoch nicht.