Staatsanwaltschaft Cottbus plädiert auf 15 Jahre Haft

Eichwalde/Cottbus. 15 Jahre Haft nach Jugendstrafrecht forderte Staatsanwältin Lokoschus in ihrem Plädoyer am Montag beim Landgericht Cottbus für den 21-jährigen Angeklagten Maurice M.. Ihm wird vorgeworfen die 14-Jährige Alyssa aus Eichwalde mit mindestens 78 Messerstichen ermordet zu haben. Während der Tat soll er einen Schulfreund der Getöteten verletzt haben, als dieser versuchte, dem Mädchen zu helfen. Anwältin Lambert, die den Mitschüler als Nebenkläger vertritt, schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Sie hob dabei die außergewöhnliche Brutalität und Gefühllosigkeit des Angeklagten hervor, die er bis zum heutigen Tag zeige.

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Mobile Jugendarbeit ZEWS gibt Einblicke in Projekte

Wildau (pm) Seit dem 1. Februar 2015 befindet sich das Büro der Mobilen Jugendarbeit des Kinder- und Jugendvereins (KJV) auf dem Campusgelände der TH Wildau. Grund für den Umzug war nicht nur der Platzmangel im alten Büro, sondern auch das neu gestartete Projekt (Be)Denkzeit, das jungen Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, Unterstützung und Begleitung anbietet und ihnen dabei helfen will, durch die Stärkung der Eigenverantwortung und die Erarbeitung einer persönlichen Zukunftsperspektive einen neuen, gesellschaftlich geachteten Weg für das eigene Leben zu finden.

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Neues Zuhause für Flüchtlinge in Eichwalde

Eichwalde. Vergangene Woche Dienstag beschloss die Gemeindevertretung, künftig 15 Prozent der kommunalen Wohnungen vorrangig an Asylbewerber zu vergeben, sofern die Mietobjekte frei werden. Insgesamt verfügt die Gemeinde Eichwalde über 66 Wohnungen und ein Einfamilienhaus. Derzeit ist keine Wohnung frei. Die politische Debatte war zuvor im Kultur- und Sozialausschuss und im Hauptausschuss geführt worden. Der Beschluss in der Gemeindevertretung erfolgte ohne weitere Diskussion der Gemeindevertreter.

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Aussage von Alyssas Schulfreund ist glaubwürdig

Cottbus/Eichwalde. Die Aussage von Alyssas Schulfreund Willi H., der dem 14-jährigen Mädchen helfen wollte als der Täter auf sie einstach, gilt als glaubwürdig. Die Verteidiger des Angeklagten Maurice M. aus Lohmar in Nordrhein-Westfalen hatten im Januar die Glaubwürdigkeit des Zeugen angezweifelt, da er sich im Schockzustand befand, weil er die Tat mit ansehen musste. Gestern, am 17. Prozesstag zum Mord an der Schülerin aus Eichwalde, wies die dritte Strafkammer des Landgerichts den Antrag der Verteidigung zurück, Alyssas Schulfreund psychologisch begutachten zu lassen. Seit August 2014 muss sich Maurice M. vor dem Landgericht Cottbus verantworten. Er soll die Schülerin mit mehr als 70 Messerstichen getötet haben.

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Mordprozess: Gutachten bestätigt Tathergang

Cottbus/Eichwalde. „Verletzungen dieses Ausmaßes sind sehr selten. Das passt nicht ins Bild zu einer Tat im Affekt“, sagte Rechtsmediziner Jürgen Becker am zwölften Prozesstag um die ermordete Alyssa aus Eichwalde. Das rechtsmedizinische Gutachten belegt die Aussage von Alyssas Schulfreund Willi H., der noch versucht hatte, ihr zu helfen und dabei selbst verletzt wurde. Demnach hatte der Täter die 14-Jährige zunächst von hinten mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen und ihr anschließend mit einem Messer mindestens 78 Schnitt- und Stichwunden an Kopf, Hals und am Bauch zugefügt.

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