Alyssas Mörder wurde zu 13 1/2 Jahren Haft verurteilt

Eichwalde/Cottbus. Rund siebeneinhalb Monate dauerte der Prozess um die in Eichwalde ermordete Schülerin Alyssa. Am Donnerstag fällte die dritte Strafkammer am Landgericht Cottbus unter großem Medieninteresse das Urteil in dem aufwändigen Mordprozess. Ein umfangreiches Verfahren zur Beweisaufnahme war notwendig, da der Angeklagte Maurice M., ein heute 21-Jähriger aus Lohmar bei Köln, zu den Vorwürfen schwieg. Die Kammer verurteilte ihn zu 13,5 Jahren Haft nach Jugendstrafrecht. Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang April auf 15 Jahre plädiert, die Verteidigung hielt am Montag hingegen 9 Jahre für angemessen und argumentierte auf Totschlag. Die Richter sahen es aber als erwiesen, dass der junge Mann Alyssa ermordet hatte. Bei der Tat hatte er einen Schulfreund von Alyssa verletzt, der ihr helfen wollte. Mit dem Urteil findet die grausige Bluttat ihr vorläufiges juristisches Ende. Für die Eltern ist der Verlust ihrer Tochter damit noch lange nicht abgeschlossen.

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Alyssa-Prozess: Verteidiger hält neunjährige Haftstrafe für angemessen

Eichwalde/Cottbus. „Ich bitte, die Fakten zu berücksichtigen, die aus Sicht der Verteidigung ein anderes Strafmaß ergeben könnten“, appellierte der Pflichtverteidiger zu Beginn seines Plädoyers im Prozess um die in Eichwalde ermordete Alyssa (14). Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Anfang April 15 Jahre Haft nach Jugendstrafrecht gefordert. Die Verteidigung hielt hingegen am Montag neun Jahre Jugendhaft für angemessen und stellte in Frage, ob es sich bei der Tat tatsächlich um Mord handelt. Das Urteil wird am 30. April 2015 gesprochen.

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Mehr Geld im Familienbudget: Gemeinde will Gebühren für Kinderbetreuung senken

Eichwalde. Eltern aller Einkommensgruppen können sich bald über sinkende Beiträge für Krippe, Kita oder Hort freuen. Am Dienstag steht im Hauptausschuss unter anderem der Vorschlag der Verwaltung zur Debatte, die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in den Einrichtungen der Gemeinde Eichwalde zu senken. Sollte die neue Beitragssatzung in der vorliegenden Form beschlossen werden, haben Familien mit hohem Einkommen im Jahr unterm Strich mehr Geld im Familienbudget, als Familien mit mittlerem und niedrigerem Einkommen. Wie sich die niedrigeren Gebühren auf die Beiträge auswirken haben wir nachgerechnet.

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Staatsanwaltschaft Cottbus plädiert auf 15 Jahre Haft

Eichwalde/Cottbus. 15 Jahre Haft nach Jugendstrafrecht forderte Staatsanwältin Lokoschus in ihrem Plädoyer am Montag beim Landgericht Cottbus für den 21-jährigen Angeklagten Maurice M.. Ihm wird vorgeworfen die 14-Jährige Alyssa aus Eichwalde mit mindestens 78 Messerstichen ermordet zu haben. Während der Tat soll er einen Schulfreund der Getöteten verletzt haben, als dieser versuchte, dem Mädchen zu helfen. Anwältin Lambert, die den Mitschüler als Nebenkläger vertritt, schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Sie hob dabei die außergewöhnliche Brutalität und Gefühllosigkeit des Angeklagten hervor, die er bis zum heutigen Tag zeige.

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Urteilsverkündung zum Mord in Eichwalde verzögert sich

Eichwalde/Cottbus. Der Prozess um die in Eichwalde getötete 14-jährige Alyssa verzögert sich. Das Landgericht Cottbus hatte in der vergangenen Woche den Prozesstermin am 18. März 2015 wegen Krankheit eines Richters abgesagt. Am Freitag wurde auch der Termin für die Urteilsverkündung am 25. März 2015 aufgehoben. Inzwischen wurden neue Termine festgesetzt.

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Neues Zuhause für Flüchtlinge in Eichwalde

Eichwalde. Vergangene Woche Dienstag beschloss die Gemeindevertretung, künftig 15 Prozent der kommunalen Wohnungen vorrangig an Asylbewerber zu vergeben, sofern die Mietobjekte frei werden. Insgesamt verfügt die Gemeinde Eichwalde über 66 Wohnungen und ein Einfamilienhaus. Derzeit ist keine Wohnung frei. Die politische Debatte war zuvor im Kultur- und Sozialausschuss und im Hauptausschuss geführt worden. Der Beschluss in der Gemeindevertretung erfolgte ohne weitere Diskussion der Gemeindevertreter.

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Lokalpolitiker beschließen neue Regelung für Badewiese

Eichwalde. Nach langer Diskussion beschloss am Dienstag die Gemeindevertretung neue Regelungen für die Nutzung der Badewiese. Demnach wird es weiterhin erlaubt sein, das Freizeit- und Erholungsgelände am Zeuthener See zwischen 22 und 6 Uhr mit Einschränkungen zu nutzen. Ebenso wurde beschlossen, dass mindestens drei Informationstafeln mit den neuen Regelungen an der Badewiese aufgestellt werden. Kritisch meldeten sich während der Fragestunde besorge Bürger zu Wort, die sich für ein generelles Betretungsverbot in den Nachtstunden aussprachen.

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