BBI: 42.000 Anwohner haben Anspruch auf Schallschutz

Blick von Südwesten auf den BBI. Im Vordergrund rechts die neue Start- und Landebahn. (Foto: Dirk Laubner, Berliner Flughäfen)
Blick von Südwesten auf den BBI. Im Vordergrund rechts die neue Start- und Landebahn. (Foto: Dirk Laubner, Berliner Flughäfen)

Schönefeld. Die Berliner Flughäfen haben bislang rund 7.000 so genannte Kostenerstattungsvereinbarungen an die Haus- und Wohnungseigentümer versendet. Auf dieser Grundlage könnten vom Fluglärm betroffene Eigentümer Handwerksunternehmen mit dem Einbau des baulichen Schallschutzes beauftragen, teilte vergangenen Freitag (28.1.2011) die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH mit. Insgesamt hätten 42.000 Anwohner in 25.500 Wohneinheiten Anspruch auf Schallschutz.

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarungen sicherten die Berliner Flughäfen zu, bei den Flughafenanwohnern Schallschutz mit einem Kostenvolumen in Höhe von knapp 40 Millionen Euro zu realisieren. Insgesamt rechne man beim BBI-Schallschutzprogramm mit Kosten in Höhe von 140 Millionen Euro. Der Großteil der Kosten entstehe neben den Entschädigungsansprüchen für den Außenwohnbereich durch den Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftern. Grundlage der jeweiligen baulichen Maßnahmen sei für jeden anspruchsberechtigten Eigentümer die individuelle Bestandsaufnahme.

Bei der Umsetzung des BBI-Schallschutzprogramms für die sogenannten Besonderen Einrichtungen – beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen oder Seniorenheime – gehe es ebenfalls gut voran, erklärten die Flughafenbetreiber. Mittlerweile hätten 34 der etwa 50 anspruchsberechtigten Einrichtungen einen Antrag auf Schallschutz gestellt. 26 dieser Anträge seien derzeit bei den Berliner Flughäfen in Bearbeitung, drei anspruchsberechtigte Einrichtungen seien bereits fertiggestellt.

Ein weiteres Element des BBI-Schallschutzprogramms sei die Entschädigung für Außenwohnbereiche wie Terrassen, Balkone und Kleingärten. Hier seien etwa 10.000 Wohneinheiten im BBI-Umfeld anspruchsberechtigt. Für mehr als die Hälfte der bisher gestellten 3.500 Anträge haben die Berliner Flughäfen eine Entschädigungsvereinbarung erstellt, für etwa 700 anspruchsberechtigte Objekte wurde bereits ausgezahlt.

Vom Fluglärm betroffene können müssen sich allerdings nicht beeilen, ihren Lärmschutz durch den Flughafen finanziert zu bekommen. Denn bis fünf Jahre nach der Eröffnung des BBI könnten Schallschutzanträge gestellt werden, also bis Juni 2017. (jl)

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