Alyssa-Prozess: Verteidigung geht in Revision

Eichwalde/Cottbus. Die Verteidiger des zu 13 Jahren und sechs Monaten verurteilten 21-jährigen Maurice M. haben Revision beantragt. Hintergrund ist die einwöchige Frist, die eingehalten werden muss, damit das Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof erst möglich wird.

Ein Justizangestellter betritt das Landgericht Cottbus. An der dritten Strafkammer des Gerichts war ein umfangreiches Verfahren zur Beweisaufnahme notwendig, da der Angeklagte zu den Vorwürfen schwieg. (Archiv-Foto: Jörg Levermann)
Ein Justizangestellter betritt das Landgericht Cottbus. An der dritten Strafkammer des Gerichts war ein umfangreiches Verfahren zur Beweisaufnahme notwendig, da der Angeklagte zu den Vorwürfen schwieg. (Archiv-Foto: Jörg Levermann)

Begründet werden muss die Revision spätestens vier Wochen nachdem das schriftliche Urteil zugestellt wurde. „Uns geht es zunächst darum, die Frist zu wahren. Richtschnur, ob wir in das Revisionsverfahren gehen, war für uns, wie sehr das Urteil an dem dran ist, was wir beantragt haben“, erklärte der Pflichtverteidiger gegenüber den Eichwalder Nachrichten. Die Verteidigung hielt in ihrem Plädoyer neun Jahre Haft für angemessen, da sie das Mordmerkmal der Grausamkeit aus juristischer Sicht nicht bestätigt sah und hatte zudem argumentiert, dass sich Alyssa hätte wehren können. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen auf 15 Jahre Haft plädiert.

Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Cottbus sah es vergangene Woche Donnerstag (30. April 2015) als erwiesen an, dass der Angeklagte im November 2013 die 14-jährige Schülerin Alyssa aus Eichwalde ermordet hat. Es sah zwei der drei Mordmerkmale als bewiesen an, das Mordmerkmal der Grausamkeit sah es in Teilen bestätigt. Die Kammer verurteilte Maurice M. nicht nur zur langjährigen Jugendhaft, sondern auch zur Zahlung von Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen und an den Schulfreund, der Alyssa helfen wollte und dabei verletzt wurde. Die Höhe des Schmerzensgeldes legte die Kammer dabei nicht fest. Dies müsse außerhalb des Strafprozesses geklärt werden, erklärte ein Sprecher des Gerichts.

Der Angeklagte hat nur eine Chance das Urteil in rechtlicher Sicht prüfen zu lassen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Cottbus. Der Bundesgerichtshof kann die Revision verwerfen oder das Urteil in Teilen erneut an das Landgericht Cottbus verweisen. Dass das Verfahren aufgrund der Revision komplett neu aufgerollt werden muss, ist nicht zu erwarten.

„Wir haben das erwartet“, kommentierte Rechtsanwalt Sven Peitzner den Schritt der Verteidigung. Er vertritt die Eltern des Opfers als Nebenkläger.